Erdbeben - der Kanton sorgt vor

19.04.2007 - Solothurn – Die Erdbebengefährdung ist im Kanton Solothurn im Vergleich zu anderen Schweizer Regionen eher gering bis mittel. Dennoch besteht auch hier ein hohes Risiko von grossen Sach- und Personenschäden. Die kantonale Fachgruppe Erdbeben hat der Öffentlichkeit vorgestellt, wie der Kanton seine Verantwortung und Vorbildfunktion in der Erdbebenvorsorge wahrnimmt. Unter anderem werden im Internet (http://www.so.ch/erdbeben) die wichtigsten Grundlagen und Informationen zur Verfügung gestellt.

Auch wenn die Erde in der Schweiz selten stark bebt, ist das Erdbebenrisiko das bedeutendste Naturgefahrenrisiko in der Schweiz. Dieses ist so gross, weil die Sachwerte und Bevölkerungsdichte stetig zunehmen und die Verletzbarkeit der Bauten und Infrastrukturen relativ hoch ist. So wurden rund 90 Prozent der bestehenden Gebäude zu einer Zeit gebaut, in welcher noch keine Baunormen zum Erdbebenschutz existierten. Die kantonale Fachgruppe Erdbeben, zusammengesetzt aus Vertretern der Ämter für Umwelt, Hochbau sowie Tiefbau und Verkehr sowie der Solothurnischen Gebäudeversicherung, hat - im Sinne einer Vorbildfunktion - aufgezeigt, welche Massnahmen in der Erdbebenvorsorge zu treffen sind.

Gemäss geltendem kantonalem Baugesetz sind alle Baukonstruktionen so auszuführen, dass sie den Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) entsprechen. Für das erdbebensichere Bauen ist vor allem die Norm SIA 261 (Einwirkung auf Tragwerke, 2003) zu berücksichtigen.

Im Falle eines Erdbebens spielt der lokale Baugrund eine sehr wichtige Rolle, da Erdbebenwellen je nach geologischer Beschaffenheit des Untergrunds verstärkt oder anderweitig verändert werden können. Das Amt für Umwelt entwickelte hierfür die Karte der Baugrundklassen nach Norm SIA 261 im Massstab 1:25'000 und stellt diese allen Fachpersonen im Internet zur Verfügung.

Für die Erdbebensicherheit von kantonalen Gebäuden ist das Hochbauamt verantwortlich. In einem vom Bund empfohlenen und bereits in neun Kantonen angewendeten dreistufigen Verfahren werden diese Gebäude überprüft. Von total rund 400 kantonalen Objekten werden zur Zeit in der zweiten Stufe noch 25 Objekte von Fachleuten inspiziert. In der dritten Stufe werden Vorschläge und Kosten für Ertüchtigungsmassnahmen ermittelt sowie eine Priorisierung vorgenommen.

Das Amt für Verkehr und Tiefbau betreut insgesamt über 600 Kunstbauten. Neben den Brücken zählen auch Stütz- und Tunnelkonstruktionen, Unterführungen und Bahnquerungen zu den Kunstbauten. Anhand periodischer visueller Untersuchungen werden die Tragwerke inspiziert und deren Zustand bewertet. Die Kunstbauten in "schadhaftem" oder "schlechtem" Zustand werden einer Überprüfung der statischen Tragsicherheit unterzogen. Im Rahmen einer nachfolgenden Instandsetzung werden Mängel bezüglich Erdbebensicherheit behoben. Für die Kunstbauten der Nationalstrassen verlangte das zuständige Bundesamt für Strassen (ASTRA) im Jahre 2005 eine umfassende Überprüfung auf die Gefährdung durch Erdbeben. Von den insgesamt 139 Kunstbauten an Nationalstrassen werden zur Zeit zehn näher untersucht.

Was ist jedoch, wenn ein Erdbeben erfolgt ist und das Gebäude Schäden zeigt? Eine Versicherung für die Entschädigung von Erdbebenschäden an Gebäuden wird heute in der Schweiz grossflächig nicht angeboten. Die Solothurnische Gebäudeversicherung ist Mitglied im schweizerischen Pool für Erdbebendeckung. Dieser Pool für Erdbebendeckung bietet auf freiwilliger Basis, ohne Rechtsanspruch des Versicherten und ohne Prämienerhebung beim Versicherten, eine Erdbebendeckung in den Mitgliedkantonen im Umfang von zwei Milliarden Franken an. Aus diesem Pool werden Beiträge an Schäden entrichtet, wenn das Erdbeben mindestens die Stärke VII nach der Europäischen Makroseismischen Skala 1998 (EMS-98) erreicht. Der Selbstbehalt beträgt 10 % oder mindestens 50'000.-- Franken.

Unter dem Vorsitz des Bundesamtes für Privatversicherungen haben die Kantonalen Gebäudeversicherungen und die in der Schweiz tätigen Privatversicherer im Mai 2005 jedoch beschlossen, ein gemeinsames Projekt für eine "Gesamtschweizerische Erdbebenversicherung" auszuarbeiten. Ziel des gemeinsamen Projektes ist es, per 1. Januar 2009 in der ganzen Schweiz eine obligatorische, flächendeckende Erdbebenversicherung einzuführen.

Trotz dieser Versicherung darf eines nicht ausser Acht gelassen werden: Jeder Bauherr und Gebäudeeigentümer kann auf die Erdbebensicherheit seines Gebäudes positiv Einfluss nehmen und somit das Erdbebenrisiko mindern. Wird von Anfang an gemäss den Erdbebennormen geplant, belaufen sich die Mehrkosten für erdbebensicheres Bauen auf weniger als ein Prozent der Rohbaukosten.

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