Ja zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern"
24.04.2007 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Justiz dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" zu.
Für schwere Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern unter 16 Jahren gilt heute eine Verjährungsfrist von 15 Jahren, wobei die Verjährungsfrist aber in jedem Fall bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Opfers läuft. Diese Frist kann im Einzelfall zu knapp bemessen sein und das Opfer unter einen gewissen Druck setzen. Dem trägt der Gegenvorschlag Rechnung, indem er vorsieht, dass die Verjährung der Strafverfolgung (gegen mündige Täter) bei schweren Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern unter 16 Jahren erst ab dem Tag läuft, an dem das Opfer mündig wird.
Der Regierungsrat stimmt dem Gegenvorschlag zu, insbesondere weil auch die entsprechenden Bestimmungen in den anderen europäischen Ländern sowie die Arbeiten des Europarates klar in diese Richtung gehen. Ausserdem dürfte der Gegenvorschlag auch dazu beitragen, dass die über das Ziel hinausschiessende Forderung nach "Unverjährbarkeit" socher Straftaten nicht Rechtswirklichkeit wird.