KANTONSRAT: Heilpädagogisches Konzept - Integration anstatt Separation
11.04.2007 - Solothurn – Damit behinderte Jugendliche und Kinder im Vorschulalter die Sonderschulangebote weiterhin in Anspruch nehemen können, stimmt die kantonsrätliche Bildungs- und Kulturkommission den notwendigen Änderungen des Volksschulgesetzes zu. Die Bildungs- und Kulturkommission (BIKUKO) unterstützt ferner das Blockzeiten-Modell, um Gemeinden mehr Handlungspielraum zu ermöglichen und den Aufbau von Tagesstrukturen zu fördern.
Heilpädagogisches Konzept
Die Invalidenversicherung zieht sich als Folge der neuen Finanzausgleichsordnung des Bundes (NFA) per Ende 2007 aus der Finanzierung der Sonderschulung zurück. Die heutige Teilrevision ist deshalb so erarbeitet, dass die entstehenden Lücken im Finanzierungs- und Organisationsbereich geschlossen werden können. Dadurch kann die Existenz der Sonderschulen und der pädagogisch-therapeutischen Angebote auch 2008 gesichert werden. Die IV hat sich bis anhin mit rund 40 Mio. Franken an den Kosten der Sonderschulung beteiligt. Trotz des Rückzugs der Invalidenversicherung sollen Kinder mit Behinderungen eine angepasste Schulung und die benötigten therapeutischen Massnahmen erhalten. Das Gesetz sieht hier denn konsequenterweise auch keine Mehrbelastungen für Gemeinden oder Eltern vor. Unter Leitung ihres Präsidenten, Kurt Henzi FdP, Dornach stimmt die Bildungs- und Kulturkommission den notwendigen Änderungen des Volksschulgesetzes im Sonderschulbereich zu.
Flächendeckende Einführung von Blockzeiten im Kanton Solothurn
Ab August werden die Blockzeiten im Kanton Solothurn flächendeckend Pflicht. Alle Kinder im 1. Kindergartenjahr stehen an mindestens drei Vormittagen unter der Obhut des Kindergartens. Ab dem 2. Kindergartenjahr, sowie in der Primarschule stehen die Kinder an fünf Vormittagen während dreieinhalb Stunden unter Obhut des Kindergartens, beziehungsweise der Schule.
Die Ausweitung der maximalen Zahl von 25 auf 27 Lektionen pro Woche für Schüler und -Schülerinnen der Unterstufe ermöglicht den Gemeinden, das 4-Stunden-Blockzeiten Modell einzuführen. Damit wird ihnen für den Aufbau von Tagesstrukturen mehr Handlungsspielraum zugestanden. Die Bildungs- und Kulturkommission, unter Leitung ihres Präsidenten, Kurt Henzi (FdP, Dornach) stimmt dieser Ausweitung zu. Gemeinden, welche die grossen Blockzeiten einführen wollen, müssen die Mehrkosten allerdings selber berappen.