KANTONSRAT: Justizkommission setzt sich bei Wegweisungsartikel durch

18.04.2007 - Solothurn – Die kantonsrätliche Justizkommission (JUKO) stellt sich im Rahmen der Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegen den Vorschlag des Regierungsrates und lässt den Wegweisungsartikel auch für Einzelpersonen gelten. Zudem soll er für das Fernhalten von Tieren und Gegenständen angewandt werden können. Der Kantonsrat entscheidet darüber voraussichtlich an der Mai-Session.

Die Vorlage zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führte in der JUKO unter der Leitung von Jean-Pierre Summ (SP, Bettlach) auch in der zweiten Lesung zu äusserst intensiven Diskussionen zu "§ 37/Wegweisung und Fernhaltung" des Gesetzes über die Kantonspolizei. JUKO-Mitglied Scheidegger beantragte, die Wegweisung für Einzelpersonen zuzulassen entgegen dem Antrag des Departementes, welches Wegweisung nur für Personenansammlungen, welche zugleich zu einer Übernutzung des öffentlichen Areals führen, regeln wollte. Es ist der Meinung, dass das störende Verhalten einer einzelnen Person die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht derart beeinträchtigen kann, dass deren Wegweisung gerechtfertigt wäre.
Diese kumulative Voraussetzung fand in der JUKO keine Akzeptanz und der Antrag setzte sich mit grosser Mehrheit durch. Die JUKO beantragt nun dem Kantonsrat eine Formulierung in der Einzahl ("Die Kantonspolizei kann eine Person von einem Ort vorübergehend wegweisen oder fernhalten......."). Zusätzlich beschloss die JUKO mit grosser Mehrheit in einem zusätzlichen Absatz, diese Regelung auch für Personenansammlungen und die Fernhaltung von Tieren und Gegenständen gelten zu lassen. Auch bei dieser Bestimmung erachtete das Departement eine Aufnahme in das Polizeigesetz nicht als notwendig, da die Wegweisung von Hunden ausserdem gestützt auf das Hundegesetz zulässig sei. Zudem ist es der Meinung, dass beispielsweise ein Hund sowie andere zum Halter gehörende Gegenstände gestützt auf § 27 Abs. 2 KapoG weggewiesen werden können, da von diesen eine Störung ausgeht bzw. gar eine Gefahr ausgehen könnte, wenn sie nach der Wegweisung des Halters unbeaufsichtigt blieben. Die JUKO beharrte aber aus Gründen der Klarheit auf die Aufnahme der Bestimmung in § 37 KapoG.

Die übrigen Anträge des Regierungsrates zu dieser Vorlage, wie der Einsatz polizeilicher Sicherheitsassistenten, die Schaffung der Rechtsgrundlage für die Anpassung der Vereinbarung zwischen dem Kanton Solothurn und dem Grenzwachtkorps, die Aufnahme der Befugnis zur polizeilichen Amtshilfe an ausländische Polizeibehörden waren hingegen unbestritten.

Die JUKO befasste sich zudem mit dem Auftrag Huber, welcher einen schnellen Ersatz der neuen Abstimmungskuverts verlangt. Huber ist der Ansicht, dass die neuen Stimmkuverts die Stimmabgabe erschweren und zu Stimmabstinenz führen können. Der Regierungsrat beantragt Nichterheblicherklärung des Auftrages. Die Staatskanzlei schliesst aus den Rückmeldungen der Gemeinden, dass die Anfangsschwierigkeiten überwunden sind. Den Gemeinden steht es zudem frei, die "alten" Zustellkuverts mit dem von der Post festgelegten Portoaufpreis zu verwenden (je +15 Rp. für Gemeinden und für den Stimmbürger). Die JUKO stimmte diesem Antrag knapp zu. Der zustimmende Teil der JUKO ist überzeugt, dass der Gewöhnungseffekt eintritt und das Angebot von zwei Kuvertvarianten für die Gemeinden zufriedenstellend ist. Der ablehnende Teil der JUKO ist der Ansicht, dass Alternativen geprüft werden sollten.

Ein weiterer Auftrag der Faktion SP/Grüne zu Massnahmen im Bereich des Familiennachzugs wurde von der JUKO einstimmig gemäss Antrag des Regierungsrates erheblich erklärt, weil die aktuelle Praxis die gewünschte Stossrichtung bereits umsetzt. Der Nachzug von Kindern soll so früh wie möglich bewilligt werden, damit eine gute Integration gewährleistet ist.

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