KANTONSRAT: SOGEKO verabschiedet Gesetzesinitiative und Gegenvorschlag zur Verbilligung der Krankenkassenprämien

24.04.2007 - Solothurn – Die Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) hat die Gesetzesinitiative für eine wirksame Verbilligung der Krankenkassenprämien abgelehnt. Sie folgt dem Antrag des Regierungsrates und stimmt dem Gegenvorschlag mit Änderungen zu.

Die SOGEKO hat an ihrer letzten Sitzung die Gesetzesinitiative für eine wirksame Prämienverbilligung beraten. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs des Bundes (NFA) wird die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen völlig neu gestaltet. Deshalb ist die Initiative in der anbegehrten Form nach Inkrafttreten der NFA (voraussichtlich am 1.1.2008) nicht mehr umsetzbar. Der Regierungsrat unterbreitet nun einen Gegenvorschlag. Gemäss diesem will sie den Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligung auf 80% des Bundesbeitrag festsetzen. Dem Kantonsrat soll zusätzlich die Kompetenz zugesprochen werden, den Kantonsbeitrag bis zu einem Höchstbetrag von 30 Mio. Franken zu erhöhen. Die SOGEKO beantragt nun dem Parlament den Kantonsbeitrag auf 100% des Bundesbeitrages zu erhöhen und die Kompetenz des Kantonsrats im Gegenzug von 30 Mio. auf 20 Mio. Franken zu kürzen. Einen Antrag aus der Mitte der Kommission, den Kantonsbeitrag auf 120% zu erhöhen und dafür die Kompetenz des Kantonsrates für eine Erhöhung des Beitrags ganz zu streichen, hat die Kommission mit grossem Mehr abgelehnt. Begründet wird die Ablehnung damit, dass eine fixe gesetzliche Regelung zu statisch sei und das Parlament auf mögliche finanzielle oder gesellschaftliche Veränderungen nicht mehr angemessen reagieren könne.

Die Gesetzesinitiative und der Gegenvorschlag werden nun noch von der erweiterten Finanzkommission behandelt, welche derzeit die Steuergesetzrevision berät.

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