Sachplan Geologische Tiefenlager - mehr Mitwirkung verlangt
03.04.2007 - Solothurn – Der Regierungsrat hält in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Energie zum Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager fest, dass er einverstanden ist mit dem Auswahlverfahren, wie die Standorte zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle festgelegt werden. Er fordert aber, dass die betroffenen Kantone stärker mitwirken können.
Der Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager legt das Standortauswahlverfahren für die Lagerung der radioaktiven Abfälle fest. Er enthält noch keine räumlich konkreten Angaben, namentlich was Standorte vorgesehener Anlagen und Massnahmen betrifft. Das Standortauswahlverfahren soll in drei Etappen zu den Standorten für geologische Tiefenlager führen. Oberste Priorität haben dabei sicherheitstechnische Kriterien: Der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt muss gewährleistet sein. Ein Lager für die hochaktiven Abfälle sollte ab 2040 zur Verfügung stehen, ein Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle wenn möglich bereits früher.
Der Regierungsrat steht generell hinter den Grundsätzen des Konzeptteils. Er stellt aber fest, dass der Sachplan Geologische Tiefenlager aufgrund der möglichen Gefährdung der Abfälle sowie seiner Langfristigkeit eine grosse Tragweite hat. Damit die Umsetzung planmässig erfolgen kann, fordert er, dass die Kantone stärker in den eigentlichen Auswahl- und Entscheidungsprozess einbezogen werden. Damit die betroffenen Standortkantone ihre aktivere Rolle wahrnehmen können, müssen sie Zugang zu Expertenwissen aus unabhängigen Quellen haben.