Totalrevision Fischereigesetz - Vernehmlassung beschlossen
04.04.2007 - Solothurn, 4. April 2007 – Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren im Zusammenhang mit der Totalrevision des Fischereigesetzes (FiG) einzuleiten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. Juni. Kernstück der Revision ist der Wechsel vom Pacht- zum Patentsystem. Dadurch soll die Fischerei attraktiver gemacht werden.
Das neue Gesetz wurde bewusst kurz gehalten. Die Totalrevision des Fischereigesetzes bringt für die Solothurner Fischerei einige grundlegende und wesentliche Neuerungen. Die im neuen Gesetz verankerten Zielsetzungen, wie Anpassung an das übergeordnete Bundesrecht, Förderung einer nachhaltigen arten- und tierschutzgerechten Nutzung der Fisch- und Krebsbestände, Einführung der Fischerprüfung, Jugendförderung, Wechsel vom Pacht- zum Patentsystem für grössere Gewässer, mehr Selbstverantwortung für Fischende und Sicherstellung der finanziellen Mittel zur Erfüllung dieser Aufgaben, entsprechen den Bedürfnissen einer zeitgemässen Fischerei.
Der vorgesehene Wechsel vom Pacht- zum Patentsystem für die grösseren Gewässer erweitert die Möglichkeiten für Fischer und gibt ihnen mehr Abwechslung bei der Ausübung ihres Hobbys. Der starke Rückgang der Fischbestände seit Mitte der siebziger Jahre - in der Aare um ca. 70 % - liess die Fischerei zunehmend unattraktiver werden. Viele Fischende haben das Angeln entweder aufgegeben oder sind auf die ertragreichen Seen in den Nachbarkantonen ausgewichen. Für die Fischereivereine hat die Änderung zur Folge, dass für die Ausübung der Fischerei kein Vereinszwang mehr besteht. Die Attraktivität eines Vereins wird entscheidend sein, wie viele Mitglieder ihnen künftig angehören werden. Fischereivereine haben bis anhin Leistungen insbesondere in den Bereichen der freiwilligen Fischereiaufsicht, dem Fischbesatz und der Jungfischerausbildung erbracht. Diese Aufgaben werden sie auch in Zukunft noch wahrnehmen können. Mit Leistungsaufträgen wird der Kanton diese Leistungen neu bei den Vereinen "einkaufen".
Mit der Totalrevision werden unnötige Einschränkungen wie Mindestalter, Vereinszwang und diverse Vorschriften zur Fischereiausrüstung und -ausübung aufgehoben. Eine Altersgrenze für Kinder wurde vollständig fallengelassen, stattdessen ein kostenloses Mitangelrecht für Kinder bis zehn Jahre vorgeschlagen. Ebenfalls freien Zugang sollen Gäste aus anderen Kantonen oder dem Ausland zur Fischerei im Kanton Solothurn haben.
Das Volkswirtschaftsdepartement wurde im Mai 2006 beauftragt, die bald dreissigjährige Fischereigesetzgebung zu revidieren.
Vernehmlassungsunterlagen sind abrufbar unter: www.staatskanzlei.so.ch/vernehmlassungen