Für gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren
19.06.2007 - Solothurn - Der Regierungsrat möchte in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Finanzdepartement an der bisherigen gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren festhalten. Von den vier vorgeschlagenen Modellen, mit denen bei der direkten Bundessteuer die verbliebene Benachteiligung von Ehepaaren beseitigt werden soll, bevorzugt er ein Splittingmodell oder einen neuen Doppeltarif. Ein Wechsel zur Individualbesteuerung wäre für ihn auch denkbar.
Während die Kantone seit Jahrzehnten für eine verfassungskonforme Besteuerung von Ehepaaren sorgen (müssen) und sie höchstens geringfügig mehr belasten als Konkubinatspaare, sind Ehepaare bei der direkten Bundessteuer bisher zum Teil massiv benachteiligt. Die Sofortmassnahmen, die 2008 in Kraft treten sollen, würden diese Nachteile beseitigen, bei einem Teil aber nur mildern. Die verbleibenden Nachteile sollen mit einer grundlegenden Reform der Ehegattenbesteuerung abgebaut werden.
Das Eidg. Finanzdepartement hat eine Vorlage für einen Grundsatzentscheid ausgearbeitet, nach welchem System Ehepaare in der Schweiz künftig besteuert werden sollen, und dafür vier verschiedene Modelle vorgeschlagen. Im Vernehmlassungsverfahren steht einerseits die modifizierte Individualbesteuerung zur Auswahl, bei der Ehepaare nicht mehr gemeinsam veranlagt, sondern beide Partner je für sich besteuert werden. Zwei Modelle halten an der bisherigen gemeinsamen Veranlagung fest (Vollsplitting und neuer Doppeltarif). Und das letzte Modell lässt den Ehegatten die Wahl, ob sie gemeinsam mit einem Teilsplitting-Tarif oder wie Einzelpersonen veranlagt werden wollen.
Nach Auffassung des Regierungsrates ermöglicht grundsätzlich jedes der vorgeschlagenen Modelle, die Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren in sachgerechter Weise zu eliminieren. Allerdings vermag keines ideale Belastungsrelationen für alle, und im Verhältnis zu allen relevanten Gruppen von Steuerpflichtigen herzustellen. Auch wenn sich dieses Idealziel kaum erreichen lässt, überzeugt in dieser Hinsicht die modifizierte Individualbesteuerung am wenigsten. Dieses Modell nimmt keine Rücksicht auf den im Zivilrecht verankerten gesellschaftspolitischen Konsens, dass die Ehe eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft bildet. Mit Ausnahme des Vollsplittings benachteiligen sämtliche Modelle mehr oder minder stark die Einverdiener-ehe gegenüber Ehepaaren, die beide einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Damit nimmt das Steuerrecht Einfluss darauf, wie sich Ehegatten über ihren Beitrag an den gemeinsamen Unterhalt der Familie (Erwerb, Besorgung des Haushalts, Betreuen der Kinder) verständigen. Längerfristig wäre für den Regierungsrat ein Wechsel zur Individualbesteuerung ebenfalls denkbar, weil sich die gesellschaftliche Entwicklung in diese Richtung bewegt.
Bezüglich des Verwaltungsaufwandes schneiden aber die modifizierte Individualbesteuerung und das Teilsplitting mit Wahlrecht am schlechtesten ab. Die Individualbesteuerung erhöht die Anzahl der Steuerdossiers um knapp 50%, wobei die beiden Veranlagungen für ein Ehepaar zusätzlich auf einander abgestimmt werden müssen. Das Wahlrecht erfordert organisatorische und technische Strukturen für beide Arten von Veranlagungen und verursacht beim Steuerinkasso erhebliche Probleme. Diese zusätzlichen Aufwendungen, die ausschliesslich beim Kanton (und bei den Gemeinden) anfallen, ist der Regierungsrat nicht bereit, entschädigungslos zu tragen. Diese beiden Modelle benötigen auch weitaus am meisten Zeit für die Umsetzung, so dass realistischerweise nicht damit zu rechnen ist, dass sie innerhalb von weniger als zehn Jahren in Kraft treten könnten.
Aus diesen Gründen bevorzugt der Regierungsrat einen neuen Doppeltarif oder ein Splitting ohne Wahlrecht. Dabei favorisiert er gegenüber dem Vollsplitting ein Teilsplitting, mit einem Divisor etwas kleiner als zwei und einem massvollen Zweiverdienerabzug. Ausserdem befürwortet er einen betrags-mässig limitierten Abzug für die Kosten der Kinderbetreuung, der als allgemeiner Abzug auszugestalten ist.