Grundsätzliches Ja zur eidgenössischen Familienzulagenverordnung
12.06.2007 - Solothurn - Der Regierungsrat erklärt sich in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Sozialversicherungen mit dem Entwurf der eidgenössischen Familienzulagenverordnung und der geplanten Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen auf den 1. Januar 2009 grundsätzlich einverstanden. Zur Gewährleistung einer effizienten und effektiven Durchführung empfiehlt er die Schaffung eines zentralen Kinderregisters.
Der Regierungsrat erachtet die auf den 1. Januar 2009 geplante Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen, zu welcher der Erlass der eidgenössischen Familienzulagenverordnung sowie die Anpassungen aller kantonalen Familienzulagenregelungen erforderlich sind, als ambitiöses, jedoch erreichbares Ziel.
Die Harmonisierung der Regelung der Familienzulagen hält er für einen Schritt in die richtige Richtung.
Er begrüsst ausdrücklich die in den Verordnungsbestimmungen enthaltenen Verweisungen auf bestehende Regelungen des Sozialversicherungsrechts. Dieses Vorgehen fördert die Einheitlichkeit der gesetzlichen Lösungen und vereinfacht die Rechtsanwendung.
Damit eine einfache sowie kostengünstige Durchführung und insbesondere die Verhinderung doppelter oder gar mehrfacher Bezüge von Familienzulagen für ein und dasselbe Kind sichergestellt werden können, spricht er sich für die Schaffung eines zentralen Kinderregisters aus.