Ja zu den Ausführungsbestimmungen des "Ausländergesetzes" und der Teilrevision des Asylgesetzes
05.06.2007 - Solothurn - Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Migration die Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz vom 16. April 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005.
In seiner Vernehmlassung unterstützt der Regierungsrat den Vorschlag, wie das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und die Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 umgesetzt werden sollen. Er beurteilt die Entwürfe der veschiedenen Erlasse als geeignet, die angestrebten Ziele des neuen Ausländerrrechts und der Teilrevision des Asylrechts zu erreichen.
Vorausschauend wurde darauf geachtet, dass die Erlasse mit den gleichzeitig umzusetzenden Bestimmungen zu Schengen/Dublin übereinstimmen. Die neuen Bestimmungen werden voraussichtlich auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten.