Ja zum Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes
Solothurn, 25. Juni 2007 – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Kultur dem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes zu. Ziel des Erlasses ist es, die Aufgaben und Zuständigkeiten des Schweizerischen Nationalmuseums (Landesmuseum) auf Bundesebene zu entflechten und die Strukturen zu modernisieren.
Erfreut nimmt der Regierungsrat zur Kenntnis, dass das Museum für Musikautomaten Seewen auch in Zukunft als „Museum des Bundes“ bezeichnet und organisatorisch der Bundesverwaltung als selbständige Anstalt angegliedert wird. Leider geht dies lediglich aus der Botschaft zum Gesetz hervor. Der Regierungsrat schlägt daher vor, die bisherigen Museen und Sammlungen des Bundes, namentlich das Museum für Musikautomaten in Seewen, auch im Gesetzestext zu nennen.
Bei der Sammlung des Museums für Musikautomaten Seewen handelt es sich um eine ausserordentlich grosse und wertvolle Sammlung an Schweizer Musikdosen, Schweizer Plattenspieldosen, Orchestrions und weiteren Musikautomaten, wie sie in der Schweiz und auch international ansonsten nirgends in dieser Vielfalt zu finden ist. Diese Sammlung wurde inklusive Land und altem Museumsgebäude im Jahre 1990 der Schweizerischen Eidgenossenschaft geschenkt und vom Bundesrat als Schenkung angenommen. Der Regierungsrat würde es begrüssen, wenn im Gesetz allgemein auf solche Schenkungen, die mit einem Vertrag vereinbart wurden, hingewiesen und ausdrücklich festgehalten würde, dass einmal vertraglich angenommene Schenkungen von der Schweizerischen Eidgenossenschaft nicht mehr veräussert werden.
In der Botschaft zum Gesetz ist festgehalten, dass «die Finanzhilfen des Bundes an Drittmuseen im Bundesgesetz über die Kulturförderung geregelt werden». Der Text des Kulturförderungsgesetzes, wie er nun zur Vernehmlassung unterbreitet wurde, sieht jedoch keine regelmässigen Finanzhilfen für kulturelle Institutionen mit nationaler oder internationaler Ausstrahlung vor. Der Regierungsrat wünscht, dass die wichtigsten Museen des Landes vom Bund regelmässig unterstützt werden können, und ersucht den Bundesrat, einen solchen Artikel in das Museums- und Sammlungsgesetz aufzunehmen.