Ja zur Anpassung Konzept Wolf Schweiz
Solothurn, 25. Juni 2007 – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Umwelt die Überarbeitung des Konzeptes Wolf Schweiz grundsätzlich. Dabei streicht er insbesondere die neu eingeführte Präambel hervor, in der auf die notwendige Regulierung der Wolfsbestände auf eine "sozialverträgliche Dichte" eingegangen wird. Mit diesem neuen Ansatz kann – nach Meinung des Regierungsrates - die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung in der Grossraubtierfrage massiv verbessert werden.
Das Wolfskonzept des Bundesamtes für Umwelt muss überarbeitet werden. Der aktuelle Anlass dazu gab der Umstand, dass vermehrt weibliche Wölfe in die Schweiz einwandern und somit die Wahrscheinlichkeit für die Entstehung von Rudeln immer grösser wird. Dabei ist zentral, dass der gesetzlich geforderte Schutz der führenden Muttertiere und die von ihr abhängigen Jungentiere berücksichtigt wird. Dieser Schutz soll bei einer allfälligen Erteilung einer Abschussbewilligung für schadenstiftende Wölfe berücksichtigt werden, insbesondere während der Fortpflanzungszeit von April bis August.
Der Regierungsrat unterstützt die Absicht des Bundes, in ausgeschiedenen Fauna-Vorranggebieten keine Abschussbewilligungen zu erteilen.
Im Gegensatz zum vorliegenden Entwurf lehnt er eine Aufweichung von diesem Grundsatz insbesondere für den Nationalpark und die eidgenössischen Jagdbanngebiete ab.
Im weiteren regt der Regierungsrat an, dass sich das Konzept nicht nur auf Schafe und Ziegen beschränkt, sondern der im Jura viel häufigeren Grosstiere wie Pferde und Rinder mehr Bedeutung schenkt. Er regt an, dass sich die eidgenössische Arbeitsgruppe Grossraubtiere frühzeitig mit dieser Frage auseinander setzt.