Ja zur Totalrevision der eidgenössischen Handelsregisterverordnung

19.06.2007 - Solothurn - Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Amt für Handelsregister die Möglichkeit, Anmeldungen an das Handelsregisteramt mit den zugehörigen Belegen zukünftig elektronisch einreichen zu können. Er hält die den Kantonen eingeräumte Frist von zwei Jahren zu deren Umsetzung jedoch für zu ambitioniert.

Die Neuregelung des GmbH-Rechts und die Neuordnung der Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht machen den Erlass von Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe, insbesondere im Bereich des Handelsregisters erforderlich. Der Bund benützt die Gelegenheit, die aus dem Jahre 1937 stammende, inzwischen unübersichtlich gewordene Handelsregisterverordnung einer Totalrevision zu unterziehen.

Der Entwurf sieht vor, dass das Handelsregisteramt Anmeldungen und Belege inskünftig auch in elektronischer Form entgegennehmen muss. Der Regierungsrat steht dieser Neuerung positiv gegenüber.

Da auf kantonaler Ebene die elektronischen Möglichkeiten und eine entsprechende Archivlösung erst geschaffen werden müssen, hält er eine Frist von zwei Jahren hiefür für zu ehrgeizig. Er verlangt ebenfalls die Kompensation der anfallenden Kosten durch entsprechende Anpassung der Gebührenordnung.

Die weiter vorgeschlagene, schweizweite, kostenlose Konsultation der Handelsregisterdaten via Internet findet ebenfalls Zustimmung. Der Kanton Solothurn bietet diesen Service bereits heute.

Für überflüssig hält der Regierungsrat die Vorschrift, dass die im Handelsregister eingetragene Firmen auf ihrer Geschäftskorrespondenz, auf Bestellungen und Rechnungen eine behördliche Identifikationsnummer anzugeben haben.

Im übrigen ist er der Meinung, die total revidierte Handelsregisterverordnung sei ein praxisfreundliches Arbeitsinstrument und diene damit der Rechtssicherheit und Praxisvereinheitlichung, vorallem aber auch einer rationelleren Abwicklung des Eintragungsverfahrens.

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