Krankenkassen - Prämienverbilligung - Letzter Termin 31. Juli 2007
11.06.2007 - Solothurn - Am 31. Juli 2007 geht die ordentliche Einreichungsfrist für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) für das Jahr 2007 zu Ende. Bis zu diesem Datum müssen die Anträge für die Prämienverbilligung bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) eingereicht sein. Nach diesem Datum eingereichte Anträge können nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn stellt in der Regel allen Personen, die aufgrund der ausgewerteten Steuerdaten (definitive Staats - Steuerveranlagung 2005) voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, automatisch ein Antragsformular zu.
Hat jemand im Laufe des Jahres 2006 die Ausbildung abgeschlossen, jedoch bis Ende Juni 2007 noch keinen Antrag auf Prämienverbilligung erhalten, dann sollte sich diese Person umgehend mit der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn in Verbindung setzen, um die erwähnte Frist nicht zu verpassen.
Dasselbe gilt für Personen, die infolge Ihrer definitiven Staats-Steuerveranlagung 2005 noch keinen Antrag erhalten haben und gemäss diesen Steuerfaktoren einen Anspruch vermuten. Im Weiteren sollten sich diejenigen Personen schriftlich melden, bei welchen sich im Jahre 2006 der Zivilstand geändert hat oder die ihren Wohnsitz aus einem anderen Kanton in den Kanton Solothurn verlegt haben. (Kontaktadresse: Ausgleichskasse des Kantons Solothurn [AKSO], Postfach 116, 4501 Solothurn).
Steuerpflichtige, die die definitive Staats-Steuerveranlagung aus früheren Jahren (2004 bis 1997) erst im Jahr 2007 erhalten haben, müssen sich innert 30 Tagen nach deren Erhalt, bei der AKSO melden, sofern Sie einen Anspruch auf Prämienverbilligung vermuten. Massgebend sind die Anspruchsvoraussetzungen und Berechnungsgrundlagen der entsprechenden Jahre.