Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer geht in die Vernehmlassung
13.06.2007 - Solothurn - Der Regierungsrat hat Botschaft und Entwurf zur Verordnung über die Erhebung der Steuern für Motorfahrzeuge beschlossen und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Ziel ist die Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer durch Einführung eines Bonus-Malus-Systems. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 30. September 2007. Die Unterlagen sind im Internet unter www.so.ch publiziert.
Der Regierungsrat hat Botschaft und Entwurf zur Verordnung über die Erhebung der Steuern für Motorfahrzeuge beschlossen und das Vernehmlassungsverfahren darüber eröffnet. Ziel der Vorlage ist die Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer durch Einführung eines Bonus-Malus-Systems.
Neu sollen alle Fahrzeug nach Gewicht besteuert werden. Weil jedes Fahrzeug ein Gewicht hat, ist die absolute Vergleichbarkeit und damit die Steuergerechtigkeit gegeben. Je weniger Gewicht bewegt wird, desto besser für die Umwelt. Die Gewichtsbesteuerung fördert die Inverkehrsetzung von leichten Fahrzeugen mit leistungsschwachen Motoren. Das vorgeschlagene Steuersystem arbeitet mit zwei Komponenten. Für jedes Fahrzeug ist eine Grundsteuer geschuldet. Hinzu kommt der ökologische Steueranteil, der sich nach dem Gewicht bemisst. Der ökologische Steueranteil greift erst für Fahrzeuge, die schwerer als das Referenzgewicht von 1'200 Kilogramm sind.
Mit der Gewichtsbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage für alle Fahrzeuge einheitlich festgelegt. Mit dem neuen Steuersystem wird das Instrument der befristeten Steuerbefreiung eingeführt. Der Lenkungseffekt geschieht in Form des Malus, indem der ökologische Steueranteil nur für Fahrzeuge geschuldet ist, die schwerer als die Referenzgrösse sind. Die Steuerbefreiung richtet sich am Prinzip der "Grossen Zahl" und am Ziel des raschen Ersatzes des Altwagenparks aus.
Von der Steuer befreit werden deshalb nur Personenwagen. Massgebendes Kriterium ist die Energieetikette des Bundesamtes für Energie (BFE). Fahrzeuge, die die Auszeichung "A" erhalten haben, werden für drei Jahre ab erster Inverkehrsetzung von der Jahressteuer befreit. Die Vorlage hat zum Ziel, den heutigen Gesamtsteuerertrag aus der Motorfahrzeugsteuer auf der Zeitachse zu erhalten. Die Steuerausfälle infolge der Steuerbefreiungen werden kompensiert.
Der Zuschlag für die Umfahrungen Solothurn West und Olten wird nicht ökologisiert. Der Zuschlag wird nach bisherigem Tarif und System erhoben. Er ist auch für steuerbefreite Fahrzeuge geschuldet.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 30. September 2007. Die Unterlagen sind im Internet unter www.so.ch publiziert.