Parallelimporte - Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Solothurn, 25. Juni 2007 – Der Regierungsrat teilt grundsätzlich die Auffassung des Bundesrates an der Beibehaltung der nationalen Erschöpfung im Patentrecht festzuhalten. Das hat er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum festgehalten. Er erwartet aber, dass der Bundesrat im Sinne der Bekämpfung der preistreibenden Faktoren zu gegebener Zeit auf diesen Systementscheid wieder zurückkommt.

Mit einem Vernehmlassungsbericht zum Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht stellt der Bundesrat die Frage der territorialen Reichweite des Erschöpfungsgrundsatzes zur Diskussion. Gleichzeitig bekräftigt er aber seine Präferenz für die Beibehaltung des Grundsatzes der nationalen Erschöpfung. Damit spricht er sich gegen die sogenannten Parellelimporte aus.

In seiner Vernehmlassungsantwort schliesst sich der Regierungsrat grundsätzlich der Haltung des Bundesrates an. Gleichzeitig erwartet er aber vom Bundesrat, dass dieser weiterhin die Bekämpfung der preistreibenden Faktoren angeht und sich die Option eines Wechsels zur internationalen Erschöpfung im Patentrecht weiterhin offen hält. Mit der Beibehaltung der nationalen Erschöpfung im Patentrecht wird der Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz zu Ungunsten der privaten Haushalte und der übrigen Branchen geschützt.

Der Regierungsrat kann dabei der Argumentation des Bundesrates folgen, dass bei einem Wechsel die erwarteten Preissenkungen und dadurch ausgelösten Wachstumsimpulse nicht in dem Ausmass wären, um die ausgelösten negativen Signale auf die forschungsintensiven Unternehmen zu rechtfertigen. Zudem kennt bis heute kein einziges Industrieland das System der internationalen Erschöpfung, so dass beachtliche Abwanderungen von Forschungsstätten in Kauf zu nehmen wären.

Im Weiteren erwartet der Regierungsrat, dass der neue Artikel 27b im Landwirtschaftsgesetz konsequent umgesetzt wird. So wird zumindest bei den patentgeschützten landwirtschaftlichen Produktionsmitteln und Investitionsgütern ein Wechsel zur internationalen Erschöpfung im Patentrecht vorgenommen resp. Paralleimporte in diesen Bereichen ermöglicht.


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