Änderung des Zonenreglements von Balsthal genehmigt
29.05.2007 - Solothurn - Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeinde Balsthal beantragte Zonenreglementsänderung, mit der die Nutzung durch Sex-Gewerbe in gewissen Zonen untersagt werden soll, genehmigt.
Die Einwohnergemeinde Balsthal hatte dem Regierungsrat eine Änderung des Zonenreglements, wonach in gewissen Zonen (Kernzone, Engere Kernzone, Wohnzone W2a, W2b und W3) die Nutzung durch das Sex-Gewerbe ausdrücklich verboten werden soll, beantragt.
Der Regierungsrat hat diesem Ansinnen nun die Zustimmung erteilt und die dagegen erhobene Beschwerde eines Eigentümers einer Liegenschaft in der Engeren Kernzone abgewiesen. Er hat in seinem Entscheid insbesondere festgehalten, dass die geplante Reglementsänderung lediglich die bestehenden Zonenvorschriften konkretisiert und dem heute schon geltenden Schutz der Wohnnutzung Rechnung trägt.
Er sieht im geplanten Verbot keinen Verstoss gegen höherrangiges Recht.