KANTONSRAT: Förderung des Breitensportes - Stärkung der Sportfachstelle

31.05.2007 - Solothurn- Die kantonsrätliche Bildungs- und Kulturkommission (BIKUKO) stimmt einem Nachtragskredit von insgesamt 647'000 Franken zu, damit die Sportfachstelle des Kantons gestärkt und im Museum Altes Zeughaus die Restaurationsarbeiten der alten Harnische wissenschaftlich dokumentiert werden können.

Unter der Leitung ihres Prädisenten Kurt Henzi (FdP, Dornach), stimmte die BIKUKO dem Zusatz- und Nachtragskredit «Kultur und Sport» im Gesamtbetrag von 647'000 Franken zu. Die Sportfachstelle des kantonalen Amtes für Kultur und Sport kann damit operativ und materiell verbessert und gestärkt werden. Die Sportfachstelle wird zur zentralen Anlaufstelle für den Sport im Kanton Solothurn. Der freiwillige Schulsport an den Schulen soll in allen Altersstufen gezielt gefördert und finanziell unterstützt werden, damit mehr Jugendliche im Sinne der Gesundheitsprävention Sport treiben. Auch soll die Förderung des Erwachsenen- und Seniorensports in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Organisationen subsidiär mitgetragen werden.

Im Museum Altes Zeughaus wurden dank einer privaten Spende (W.A. de Vigier) in den letzten Jahren die alten Harnische fachgerecht restauriert. Damit das erarbeitete Wissen nicht verloren geht, ist es wichtig, in einer wissenschaftlichen Dokumentation, inklusive fotographische Arbeiten, alles festzuhalten. Das Museum Altes Zeughaus wird damit der Stadt und der Region Solothurn als touristische Attraktion erster Güte zur Verfügung stehen.

Fachhochschule Nordwestschweiz - Bericht zur Erfüllung des Leistungsauftrags 2006
Mit Genugtuung hat die Bildungs- und Kulturkommission zur Kenntnis genommen, dass die Fachhochschule Nordwestschweiz in ihrem ersten Betriebsjahr gut gestartet ist und die ihr gesetzten Ziele, insbesondere auch das kostenneutrale Wachstum, den Auf- und Ausbau der Fachbereiche grösstenteils erfüllt hat. Finanziell schliesst die Fachhochschule Nordwestschweiz mit einem Defizit von 1.1 Mio Franken ab, bei einem Gesamtumsatz von über 300 Mio Franken entspricht dies nicht einmal einem halben Prozent. Gemäss Staatsvertrag muss das Defizit auf das Folgejahr übertragen und innert dreier Jahre kompensiert werden.

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