KANTONSRAT: Ja zur Teilrevision des Steuergesetzes

10.05.2007 - Solothurn – Die erweiterte Finanzkommission des Kantonsrates will mit der Teilrevision des Steuergesetzes die Steuerbelastung für natürliche und für juristische Personen senken. Sie beschloss vom regierungsrätlichen Vorschlag abweichende Tarife für die Einkommens- und für die Vermögenssteuer. Der Ausgleich der kalten Progression soll bereits bei einer aufgelaufenen Teuerung von 5 Prozent erfolgen. Der Abzug für Versicherungsprämien wird stark erhöht.

Steuerentlastungen bei den natürlichen Personen
Die Steuerbelastung der natürlichen Personen liegt im Kanton Solothurn für die meisten Personengruppen deutlich über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Die von Edith Hänggi (CVP, Meltingen) geleitete erweiterte Finanzkommission erachtet deshalb Steuerentlastungen als nötig und dank der Sparerfolge und der Ausschüttung der Nationalbankgewinne auch als möglich. Sie berücksichtigt dabei das Anliegen der Gemeinden, ihren beschränkten finanziellen Möglichkeiten Rechnung zu tragen. Daher beschloss sie insbesondere einen vom Vorschlag des Regierungsrates abweichenden Tarif für die Einkommenssteuer. Dieser entlastet den Mittelstand etwas stärker, während der maximale Steuersatz von 11 Prozent auf 10,5 Prozent anstelle der vom Regierungsrat beantragten 10 Prozent reduziert wird. Der Versicherungsprämienabzug wird auf Antrag der FdP und CVP nicht nur um 500 sondern um 1'000 Franken auf 2'500 Franken für jede erwachsene Person erhöht. Der Abzug für Kinderbetreuungskosten infolge Erwerbstätigkeit wird auf Antrag der SP erhöht, jedoch nicht auf die geforderten 10'000 Franken, sondern auf 6'000 Franken je Kind. Anstelle des proportionalen Vermögenssteuertarifes beantragt die Kommission einen progressiven Tarif, der bei den Vermögenssteuern zu einer Entlastung bis zu 60 Prozent im Jahre 2012 führen kann. An der gestaffelten Einführung der Teilrevision wird festgehalten. Diese Beschlüsse gehen davon aus, dass der Kantonsrat bei der Beratung des Voranschlages den Steuerfuss von 108 Prozent auf 105 Prozent senken wird. Nach längerer Diskussion stimmte die Kommission gegen die Stimmen der SP-Mitlglieder dem Antrag zu, Dividenden aus Beteiligungen zum halben Satz zu besteuern.
 
Steuerentlastungen bei den juristischen Personen
Die Steuerentlastungen bei den juristischen Personen waren nicht umstritten. Als Erstes soll die Kapitalsteuer um einen Drittel auf 0,8 Promille gesenkt werden. In einem zweiten Schritt wird der Gewinnsteuersatz von 9 Prozent auf 8,5 Prozent reduziert. Auch für die juristischen Personen soll der Steuerfuss um 3 Prozentpunkte auf 105 Prozent reduziert werden.

Ausgleich der kalten Progression, finanzielle Auswirkungen und Inkrafttreten
Angesichts der heute geringen Teuerung sollen die Tarife und Abzüge neu nach einer aufgelaufenen Teuerung von 5 Prozent angepasst werden. Bisher waren 7 Prozent massgebend. Die von der Kommission beschlossenen Änderungen haben im Jahr des Inkrafttretens Mindererträge von rund 53 Mio. Franken zur Folge, 15 Mio. Franken mehr als nach der Vorlage des Regierungsrates. Bis zum Jahr 2012 reduziert sich die Differenz auf 8,5 Mio. Franken. Sofern es die finanziellen Verhältnisse dann ermöglichen, wird der gesamte Minderertrag 63,5 Mio. Franken betragen. Bei den Gemeinden wird der Ausfall verhältnismässig kleiner sein. Das Inkrafttreten der Teilrevision des Steuergesetzes wird vom Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung Bund – Kantone (NFA) abhängig gemacht. Einen Einfluss wird auch haben, ob das Steuergesetz dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum unterliegen wird. Wird das fakultative Referendum ergriffen, kann die Teilrevision erst 2009 in Kraft treten. In der Schlussabstimmung wurde die Teilrevision gegen den Widerstand der SP mit 11:5 Stimmen beschlossen.

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