Teilrevision des Strassengesetzes geht in die Vernehmlassung

11.05.2007 - Solothurn – Die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) für den Teilbereich Nationalstrassen erfordert im Kanton Solothurn eine Änderung des Strassengesetzes. Damit soll die Grundlage für eine gemeinsame Trägerschaft in der Nordwestschweiz für den betrieblichen und projektfreien baulichen Unterhalt geschaffen werden. Im Rahmen eines beschränkten (konferenziellen) Vernehmlassungsverfahrens lädt der Regierungsrat die interessierten Kreise ein, dazu Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme kann an der Konferenz vom Freitag, 25. Mai 2007, 14.00 Uhr (Ambassadorenhof, Solothurn) mündlich abgegeben oder schriftlich innert dieser Frist beim Bau- und Justizdepartement eingereicht werden.

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), die voraussichtlich auf den 1. Januar 2008 in Kraft tritt, hat bei den Nationalstrassen eine neue Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen zur Folge. Neu ist der Bund zuständig für Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen. Für die Ausführung des betrieblichen und projektfreien baulichen Unterhalts soll der Bund - gemäss dem ausdrücklichen Willen des Bundesgesetzgebers - prioritär mit den Kantonen oder diesen gebildeten Trägerschaften Leistungsvereinbarungen abschliessen. Das Nationalstrassennetz wird dazu nach regionalen Gesichtspunkten in elf Gebietseinheiten unterteilt. Die Gebietseinheit VIII umfasst die Gebiete der vier Nordwestschweizer Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn. Die Regierungen dieser Kantone haben beschlossen, dafür eine gemeinsame Trägerschaft mit dem Namen NSNW (Nationalstrassen Nordwestschweiz) zu bilden, in welche die bisher im Bereich Nationalstrassen eingesetzten Ressourcen (Personal, Sachmittel) überführt werden können. Im Rahmen der Projektarbeiten hat sich der Kanton Basel-Stadt, auf dessen Gebiet lediglich zwölf Kilometer Nationalstrassen liegen, entschlossen, nicht mehr als Trägerkanton aufzutreten. Er wird jedoch seine im Bereich Nationalstrassen eingesetzten Ressourcen ebenfalls in die NSNW einbringen.

Mit der gemeinsamen Trägerschaft sollen optimale Voraussetzungen für die Übernahme der bisher kantonalen Aufgabe durch den Bund (als Folge der NFA) geschaffen, eine personalpolitisch verträgliche Überführung des Personals im Bereich Nationalstrassenunterhalt in eine neue Organisation sowie die Erhaltung der bisher getätigten Investitionen in Fahrzeuge und Geräte sichergestellt werden. Schliesslich soll auch ein einheitlicher, effizienter und qualitativ hochstehender Betrieb und Unterhalt des Nationalstrassenverkehrs in der vorgegebenen Gebietseinheit VIII im Sinne der kantonalen Interessen gewährleistet werden.

Als Rechtsform für die gemeinsame Trägerschaft ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft vorgesehen. Der Zweck der Firma ist hauptsächlich der Betrieb und Unterhalt des in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn gelegenen Nationalstrassennetzes. Das Aktienkapital soll neun Millionen Franken betragen. Die Namenaktien sollen zu je 1/3 im Besitz der Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn sein. Der geschätzte Finanzierungsbedarf von 17,1 Millionen Franken soll von den drei Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn mit Sacheinlagen und Bareinlagen gedeckt werden. Insgesamt soll jeder der drei Kantone Werte im Umfang von ca. 5,7 Millionen Franken einbringen. Der Kanton Solothurn bringt eine Bareinlage von ca. 1,1 Millionen Franken und Sacheinlagen (Fahrzeuge, Vorräte) von ca. 4,6 Millionen Franken, in die Aktiengesellschaft ein. Dafür erhält er im Gegenzug Aktien (im Nominalwert von 3,0 Mio. Franken) und Darlehensforderungen (im Umfang von ca. 2,7 Mio. Franken). Alle Mittel, die für die Beteiligung an der NSNW AG erforderlich sind, werden aus dem Strassenbaufonds entnommen. Die Finanzierung über den Strassenbaufonds ist gerechtfertigt. Im Rahmen der NFA fliessen diesem Fonds nicht nur zusätzliche Einlagen von jährlich mindestens sechs Millionen Franken (Anteil am Mineralsteuerertrag) zu; im Bereich Nationalstrassen wird er zudem auch jährlich um rund 3,9 Millionen Franken entlastet.

Die Zusammenarbeit der Kantone Aargau, Basel-Land und Solothurn soll in einem Kooperationsvertrag geregelt werden, welcher für den Kanton Solothurn durch den Regierungsrat abgeschlossen werden soll. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Strassengesetzes sollen die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.

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