Änderungen des Volksschulgesetzes treten in Kraft

Solothurn, 18. Dezember 2007 - Ab 1. Januar 2008 treten verschiedene Änderungen des Volksschulgesetzes (VSG) in Kraft, die auf Grund der Reform der Sekundarstufe I und der Anpassungen im Bereich der Speziellen Förderung und Sonderpädagogik notwendig geworden sind.

So sind in Artikel 3 des Volksschulgesetzes die Schularten neu definiert worden. Auf Gesetzesebene werden die verschiedenen Schultypen nicht mehr einzeln aufgeführt, das Gesetz unterscheidet nur noch zwischen Regelschule und Sonderschule.

Die Regelschule ist die allgemein bildende obligatorische Volksschule. Sie umfasst sämtliche Stufen wie Kindergarten, Primarschule und die Sekundarstufe mit der heute noch gültigen Gliederung.

Die Sonderschule hingegen ist die obligatorische Bildungsstufe, welche auf bestimmte Lern-, Verhaltens- und Behinderungsformen spezialisiert ist und ausschliesslich Kinder und Jugendliche aufnimmt, die ihr aufgrund individueller Abklärungsverfahren zugeteilt werden.

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