Agglomerationsprogramme unterwegs nach Bern

Solothurn, 11. Dezember 2007 – Die überarbeiteten Agglomerationsprogramme "Solothurn“, "AareLand (Netzstadt AarauOltenZofingen)" und "Basel" wurden vom Regierungsrat genehmigt und zur Eingabe an den Bund verabschiedet. Der Bund wird alle Agglomerationsprogramme auf ihre Wirksamkeit prüfen. Abhängig davon fällt der Bundesbeitrag an den Investitionen im Agglomerationsverkehr aus (30 % bis 50 %).

Mit den Agglomerationsprogrammen wird die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung besser aufeinander abgestimmt. Damit soll die Attraktivität der Agglomerationen langfristig erhalten bleiben. Der Bund unterstützt die Agglomerationen in der Lösung ihrer Verkehrsprobleme über eine Mitfinanzierung der Investitionen in den Agglomerationsverkehr (Infrastrukturfondsgesetz).

Im Kanton Solothurn wurden drei Agglomerationsprogramme erarbeitet: Solothurn, AareLand (Netzstadt AarauOltenZofingen; gemeinsam mit dem Kanton Aargau) sowie Basel (gemeinsam mit den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land und Aargau). Beantragt werden für den Zeitraum 2011 bis 2018 78 Mio. Franken (Solothurn), 399 Mio. Franken (AareLand) und 1299 Mio. Franken (Basel).

Auf Grund einer Zwischenbeurteilung des Bundes wurden die Agglomerationsprogramme überarbeitet. Die Vernehmlassung bei den Gemeinden, Regionalplanungsorganisationen, Verbänden und Transportunternehmungen hat die Anliegen der Beteiligten offen gelegt. Neben Änderungs- und Ergänzungsanträgen im kommunalen Bereich wurden die Agglomerationsprogramme in ihrer Ganzheit grundsätzlich unterstützt.

Eine Frage war, wie sich die Gemeinden an der Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen zu beteiligen haben. Die gesetzlichen Grundlagen bezüglich Verfahren und Kostenanteile bleiben unverändert. Solche Unsicherheiten konnten durch entsprechende textliche Ergänzungen geklärt werden.

Die bereinigten Programme werden auf Ende Jahr dem Bund zur Prüfung eingereicht. Die Grundanforderungen müssen erfüllt und die Wirkung der geplanten Massnahmen nachgewiesen sein. Je höher die erwartete Wirkung des Gesamtprogramms ist, desto höher fällt der Beitragssatz des Bundes an die Infrastrukturkosten aus (zwischen 30 % und 50 %). Voraussichtlich 2010 werden zwischen den Trägerschaften der Agglomerationsprogramme und dem Bund Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.

In der Zwischenzeit sollen die Massnahmen der A-Liste (2011 bis 2014) vertieft werden, um die vorgegebene Finanz- und Baureife zu erreichen. Dies erfordert – projektbezogen – die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen, Städten und Gemeinden. Die Fragen der Trägerschaft und der Verbindlichkeit von Entscheiden auf der Agglomerationsebene müssen noch vertieft bearbeitet werden. Nur durch das gemeinsame Bestreben aller Betroffenen können sich die Agglomerationen in die gewünschte Richtung entwickeln.

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