Konsultation zum Bildungsraum Nordwestschweiz
Interparlamentarische Kommission empfiehlt Staatsvertrag
Die IPK Bildungsraum Nordwestschweiz hat sich in einer offenen Aussprache mit dem Regierungsausschuss der Kantone AG, BL, BS und SO für die Ausarbeitung eines Staatsvertrags zur Schaffung des Bildungsraums Nordwestschweiz ausgesprochen.
Aufgrund der Konsultation in allen vier Kantonen wies der Regierungsausschuss an der Sitzung vom 7. Dezember 2007 darauf hin, dass die Akzeptanz für eine Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz hoch ist und genügend gemeinsame Zielsetzungen vorhanden sind. In vielen Punkten kann Übereinstimmung festgestellt werden. Kontrovers bleiben die Ausgestaltung und Dauer der Sek.I und die Fremdsprachenfolge.
Harmonisierung der Inhalte und Qualitätsentwicklung
Die IPK Nordwestschweiz wünscht, dass vor allem Inhalte und Qualitätsentwicklungen harmonisiert werden, dies in Ergänzung zu den eidgenössischen Vorgaben in HarmoS und zum Deutschschweizer Lehrplan. Die Strategie "Bereichern und Beschleunigen" soll aufgrund der Rückmeldungen überarbeitet werden. Dabei sind die Rahmenbedingungen für einen guten Unterricht zu gewährleisten, so dass nachteilige Faktoren wie eine andere Muttersprache oder soziale Herkunft innerhalb der Regelklassen ausgeglichen werden können.
Die Delegationen aus den vier Kantonen sehen einen finanziellen und qualitativen Effizienzgewinn, wenn die vier Verwaltungen gemeinsam Stundentafeln, Leistungstests, Abschlusszertifikate und ein Bildungsmonitoring planen und in die Praxis umsetzen. Die Differenz in der Ausgestaltung der Sek.I und in der Fremdsprachenfolge wird bedauert, allerdings wird auch hier über die Harmonisierung der Lehrpläne, der Lehrmittel und der Abschlusszertifikate eine grosse Annäherung erreicht werden können. Für die Schulentwicklung und die Lehrerbildung spielt die gemeinsame Fachhochschule Pädagogik eine zentrale Rolle und bietet auch hier einen Effizienzvorteil.
Staatsvertrag erwünscht
Wichtig ist den Parlamentsdelegationen, dass die zeitliche Umsetzung in Kantonshoheit bleibt und die Schulen weiterhin eine grosse Autonomie in der pädagogischen Gestaltung haben. Am Ende unterstehen die notwendigen Gesetzesänderungen zur Harmonisierung den Parlaments- und Volksentscheiden in den einzelnen Kantonen. Ein gültiger Staatsvertrag hat den Vorteil, dass die Umsetzung auf parlamentarischer Ebene fortlaufend begleitet werden kann.
Die Mehrheit der IPK empfiehlt deshalb dem Regierungsausschuss, den Regierungen den Entwurf eines Staatsvertrags vorzuschlagen, der dann wiederum in die Vernehmlassung geschickt werden soll. Auch die IPK wird dazu Stellung nehmen.