"Nein" zur parlamentarischen Initiative Sommaruga betreffend Einsatz der Schutzdienstpflichtigen aus der Personalreserve zur Nothilfe
Solothurn, 18. Dezember 2007 – Der Regierungsrat spricht sich in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz gegen eine Anpassung des Gesetzes über den Bevölkerungs- und den Zivilschutz (BZG) aus. Mit einer parlamentarischen Initiative – eingereicht duch die Berner Ständerätin Sommaruga - wurde eine Revision des Gesetzes angestrebt mit dem Ziel, inskünftig Schutzdienstpflichtige, die der Personalreserve zugeteilt sind, bei Katastrophen und Notlagen sowie für die nachfolgenden Instandstellungsarbeiten einsetzen zu können.
Die anvisierte Änderung des Gesetzes über den Bevölkerungs- und den Zivilschutz hätte dazu geführt, dass inskünftig nicht ausgebildete und nicht ausgerüstete Zivilschutzangehörige für vorgenannte Einsätze hätten herangezogen werden können.
Der Regierungsrat unterstützt dieses Ansinnen nicht und hat sich aus folgenden Überlegungen gegen diese beantragte Änderung ausgesprochen:
Es gibt keine Notfallorganisation mit unausgebildeten Mitgliedern.
Die erforderliche Sicherheit im Einsatz könnte nicht gewährleistet werden.
Es müssten trotzdem Bekleidung und Ausrüstung auf Vorrat beschafft werden.
Das für die Führung notwendige Kader würde nicht zur Verfügung stehen.
Nach Meinung des Regierungsrates gibt es genügend ausgerüstete und eingeteilte Schutzdienstpflichtige auf überregionaler und nationaler Ebene.
Zudem könnte der Zivilschutz seine anspruchsvolle Rolle im Verbundsystem Bevölkerungsschutz nicht mehr erfüllen und würde dadurch seinem neu erlangten positiven Image Schaden zufügen.