Informations- und Datenschutzgesetz geht in Vernehmlassung
Solothurn, 27. August 2007 – Im Zusammenhang mit den Abkommen von Schengen und Dublin muss auch der Kanton Solothurn seine datenschutzrechtlichen Bestimmungen europakompatibel ausgestalten. Die erforderlichen Anpassungen im Informations- und Datenschutzgesetz sollen auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt werden. Der Regierungsrat hat dazu bis zum 30. November 2007 ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet.
Im Juni 2005 hat die schweizerische Stimmbevölkerung der Assoziierung der Schweiz mit Schengen und Dublin zugestimmt. Damit kommt es zu einer engen Zusammenarbeit der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) in den Bereichen Polizei, Justiz sowie Ausländer- und Asylwesen. Zu den wichtigsten Instrumenten der Zusammenarbeit gehören das Schengener Informationssystem (SIS), eine europaweite Plattform zum Austausch von polizeilichen Fahndungsinformationen und die elektronische Datenbank "Eurodac" zur systematischen Erkennung mehrfach gestellter Asylgesuche. Der vereinfachte Datenaustausch kann für betroffene Personen schwerwiegende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte bedeuten. Deshalb hat die EU strenge Datenschutzbestimmungen aufgestellt, die auch für die Schweiz verbindlich sind.
Die Assoziierungsabkommen betreffen Bereiche, die teilweise im Kompetenzbereich der Kantone liegen oder deren Vollzug den Kantonen obliegt. Damit ist die Umsetzung nicht nur Sache des Bundes, sondern insbesondere auch der Kantone. Das geltende Informations- und Datenschutzgesetz muss daher in einigen Bereichen den Vorgaben des europäischen Rechts angepasst werden. Der Anpassungsbedarf im Kanton Solothurn betrifft im Wesentlichen die folgenden Bereiche:
- Verbesserung der Unabhängigkeit (Wahl durch den Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrates auf die Dauer von vier Jahren, eigenes Produkt innerhalb des Globalbudgets der Staatskanzlei) und eigenes Beschwerderecht des Informations- und Datenschutzbeauftragten
- Systematische Vorabkontrolle des Informations- und Datenschutzbeauftragten bei der Planung von Datenbearbeitungen, die besondere Risiken für die Rechte und Freiheit der betroffenen Personen in sich bergen
- Grenzüberschreitende Bekanntgabe von Personendaten
Die EU wird in einer zweistufigen Evaluation (2007 und 2008) überprüfen, ob die schweizerische Gesetzgebung – auf eidgenössischer wie kantonaler Stufe – dem geforderten Schengen-Standard entspricht. Schliesslich wird vor Ort die praktische Umsetzung geprüft. Die Inkraftsetzung der beiden Abkommen ist für Herbst 2008 vorgesehen. Die Änderungen des Informations- und Datenschutzgesetzes sollen auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt werden.