KANTONSRAT: Die Defizit- und Steuererhöhungsbremse kommt

Solothurn, 17. August 2007 – Die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates hat an ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause der Einführung einer Defizit- und einer Steuererhöhungsbremse zugestimmt. Nach längerer Diskussion fand auch die Ausgliederung des Unterhalts der Nationalstrassen in eine gemeinsame Trägerschaft in Form einer Aktiengesellschaft Zustimmung. Im Weiteren liess sich die FIKO über den Stand der Westumfahrung Solothurn informieren.

Defizite und Steuererhöhungen sollen erschwert werden

Nachdem eine Verankerung in der Verfassung einer Defizit- und Steuererhöhungsbremse mit Dringlichkeitsrecht 2003 vom Parlament abgelehnt wurde, soll diese nun auf Gesetzesstufe geregelt werden. Allerdings wird auf das Dringlichkeitsrecht verzichtet. Ein Voranschlag mit einem Aufwandüberschuss muss neu von einer Mehrheit (51 Mitglieder) des Kantonsrates beschlossen und ein Verlustvortrag innert vier Jahren abgetragen werden. Ein gleiches Quorum soll für Steuererhöhungen über 10 Prozent gelten. Erhöhungen über 20 Prozent unterliegen zudem der Volksabstimmung. In der von Edith Hänggi (CVP, Meltingen) präsidierten FIKO waren die Meinungen aufgrund der früheren Diskussionen rasch gemacht. Während die Mitglieder der bürgerlichen Parteien der Vorlage zustimmten, blieben diejenigen der SP bei ihrem Nein zu Quoren im Zusammenhang mit dem Voranschlag.

Ja zur Nationalstrassen-Unterhalts-AG

Eine Auswirkung des neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und den Kantonen ist, dass die Nationalstrassen und deren Unterhalt in die alleinige Zuständigkeit des Bundes fallen. Für den Unterhalt will jedoch der Bund mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen abschliessen. Die Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn wollen nun zu diesem Zweck eine gemeinsame Trägerschaft in Form einer Aktiengesellschaft schaffen. Dies erlaubt es dem Kanton auch, das bestehende Personal, immerhin gegen 35 Leute, in die AG zu überführen. Als Aktienkapital wirft der Kanton Solothurn 5,7 Mio Franken in Form von Fahrzeugen, Vorräten und einer Bareinlage ein. Ein Mitbericht der kantonalen Finanzkontrolle hat nun verschiedene Fragen zur Organisationsform, der Höhe des Aktienkapitals, zur Bewertung der Gerätschaften sowie zu Risiko und Haftung aufgeworfen. Es brauchte daher alle Überzeugungskraft von Baudirektor Walter Straumann, um die Bedenken vor allem bezüglich Risiko und Haftung zu zerstreuen. Insbesondere hielt er fest, dass der Kanton nur mit seinem Anteil am Aktienkapital hafte. Auch bezeichnete er die gewählte Organisationsform als zweckmässig. Die Kommission stimmte der Vorlage letztlich mit 9 Stimmen bei einer Gegenstimme zu.

Derzeit kein Handlungsbedarf bei der Westumfahrung von Solothurn

Im Rahmen der halbjährlichen Berichterstattung liess sich die FIKO von Baudirektor Walter Straumann und René Suter, Chef Amt für Verkehr und Tiefbau, über den Stand des Projektes informieren. Sie erläuterten ausführlich den Baufortschritt und die aufgetretenen Schwierigkeiten. Beschleunigungsmassnahmen seien eingeleitet worden. Hängig sei noch ein Schiedsgerichtsverfahren bezüglich der Verantwortlichkeit für die Verzögerungen bei der Aarebrücke. Derzeit liegen die Kosten im Kreditrahmen von 95 Mio Franken. Für die FIKO besteht daher kein Handlungsbedarf.

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