KANTONSRAT: Fachhochschulgesetz - Bildungs- und Kulturkommission sagt ja dazu

Solothurn, 22. August 2007 – Die kantonsrätliche Bildungs- und Kulturkommission (BIKUKO) spricht sich für das Fachhochschulgesetz aus, das den ganzen Tätigkeitsbereich der Fachhochschulen abdeckt und soweit wie möglich auch den Rahmen für künftige, noch nicht absehbare Entwicklungen vorgibt.

Mit der Schaffung der Fachhochschule Nordwestschweiz sind die bestehenden Gesetze zum Teil überholt, weil die Grundlage für die Führung und Ausgestaltung der Fachhochschule Nordwestschweiz mit einem Staatsvertrag geschafffen wurde. Es braucht aber trotzdem für alle Massnahmen auf dem Gebiet der Fachhochschulen ein übergeordnetes kantonales Fachhochschulgesetz, das den Rahmen für künftige, noch nicht absehbare Entwicklungen wie die Beteiligung an interkantonalen Fachhochschulen, allfällige Führung kantonaler Fachhochschulen, Zulassung und Zulassungsbeschränkungen usw. vorgibt. Das neu gefasste Fachhochschulgesetz enthält die dafür nötigen Bestimmungen. Die Bildungs- und Kulturkommission, unter Leitung ihres Präsidenten, Kurt Henzi (FdP, Dornach), stimmt dem Fachhochschulgesetz zu. Gegenüber der heutigen Situation ergeben sich durch diese Gesetzesanpassung finanziell keine Veränderungen. Auch betreffend Übernahme von Schulgeldern für den Fachhochschulbereich ausserhalb der Fachhochschule Nordwestschweiz ergeben sich keine Neuerungen.

Ferner liess sich die Bildungs- und Kulturkommission über das Rahmenkonzept Qualitätsmanagement Volksschule und Kindergarten informieren. Mit dem Aufbau und der Umsetzung des Qualitätsmanagements an den Schulen wird der Nutzen der vielfältigen Anstrengungen nachweisbar. Transparente Ergebnisse zur Schul- und Unterrichtsqualität dienen der Information und dem Dialog mit den kommunalen und kantonalen Aufsichtsbehörden sowie der Öffentlichkeit. Sie regen zur Reflexion an und geben den verantwortlichen Schulleiterinnen und Schulleitern sowie den Aufsichtsbehörden Hinweise für notwendige Massnahmen zur Schulentwicklung. Das Rahmenkonzept ist verbindlich für alle geleiteten Schulen im Normalbetrieb und soll spätestens bis im Jahre 2012 umgesetzt sein. Die BIKUKO wird die Entwicklungen auf diesem Gebiet mit Interesse und der notwendigen Sorgfalt mitverfolgen.

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