Verordnung über die Harmonisierung amtlicher Register geht in die Vernehmlassung

Solothurn, 21. August 2007 - Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Harmonisierung amtlicher Register in erster Lesung verabschiedet und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die Verordnung sieht die elektronische Harmonisierung der Einwohner- und Stimmregister der Gemeinden gemäss den Vorgaben des Bundes vor.

Der Bund hat neue Vorschriften zur Harmonisierung und Führung amtlicher Register erlassen, welche seit dem 1. November 2006 für alle Einwohner- und Stimmregister gelten. Mit dem entsprechenden Bundesgesetz werden die Gemeinden verpflichtet, die erwähnten Register elektronisch zu führen, damit der Datenaustausch mit den Bundesstellen, dem Kanton und den Gemeinden untereinander vereinfacht wird.

Mit der neu geschaffenen kantonalen Verordnung über die Harmonisierung amtlicher Register werden die Vorgaben des Bundes zur Registerharmonisierung auf kantonaler Ebene wie auch auf Stufe Gemeinde umgesetzt. Die Gemeinden werden verpflichtet, die Daten des Einwohnerregisters nach einem einheitlichen Merkmalkatalog elektronisch zu erfassen. Damit wird der Austausch der Daten mit andern Gemeinwesen vereinfacht, dieselben Daten müssen nicht mehrfach erfasst und auf dem Papierweg übermittelt werden. Fehlerquellen werden eliminiert und die Datenqualität in den Registern wird verbessert. Die Registerharmonisierung bildet zudem Grundlage für die technische Abwicklung der Volkszählung 2010 oder für eine mögliche Einführung von E-Government-Lösungen.

Die Merkmale, die für jede Person in den Einwohnerregistern geführt werden müssen, entsprechen im wesentlichen jenen, welche heute schon erfasst werden. Neu ist ein Gebäude- und Wohnungsidentifikator zu erfassen mit dem Ziel, jede Person einem Gebäude, einer Wohnung sowie einem Haushalt zuordnen zu können. Sowohl die Vorgaben des Bundes wie auch des Kantons zur Registerharmonisierung erfolgen unter strenger Beachtung des Datenschutzes.

Das Amt für Finanzen hat bereits an verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen die Verantwortlichen der Gemeinde über die Neuerungen bei der Führung der Einwohner- und Stimmregister informiert.

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