KANTONSRAT: UMBAWIKO: Ja zur Neugestaltung des Finanzausgleichs: Teilbereich Nationalstrassen

Solothurn, 9. Juli 2007 - Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) stimmt der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) für den Teilbereich Nationalstrassen einstimmig zu. Ferner sagt sie ja zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und genehmigt die Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (ÖV-Gesetz). Im Weitern stimmt sie einem Verpflichtungskredit für die Sicherheitsholzerei entlang von Kantonsstrassen in den Jahren 2007-2013 über insgesamt 1.85 Mio. Franken zu.

Die Neugestaltung des NFA, welche auf den 1. Januar 2008 in Kraft tritt, hat bei den Nationalstrassen eine neue Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen zur Folge. Im Wesentlichen ist neu der Bund für Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen zuständig. Für die Ausführung des betrieblichen und projektfreien baulichen Unterhalts soll der Bund Leistungsvereinbarungen abschliessen. Das Nationalstrassennetz soll dazu nach regionalen Gesichtspunkten in elf Gebietseinheiten unterteilt werden. Die Gebietseinheit VIII umfasst die Gebiete der vier Nordwestschweizer Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn. Als Rechtsform für die gemeinsame Trägerschaft ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft unter der Firma «NSNW AG», mit Sitz in Sissach, vorgesehen. Das Personal, das heute für den Nationalstrassenunterhalt der Kantone AG, BL, BS und SO tätig ist, soll von der «NSNW AG» übernommen werden, so auch ca. 30 bis 35 Mitarbeiter aus dem Kanton Solothurn. Die Umsetzung des NFA für den Teilbereich Nationalstrassen erfordert im Kanton Solothurn eine Änderung des Strassengesetzes, welcher die UMBAWIKO unter der Leitung ihres Präsidenten Walter Schürch (SP, Grenchen) einstimmig zustimmte.

Ja zum Einführungsgesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit
Mit grossem Mehr stimmte die UMBAWIKO dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit zu. Um eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit zu gewährleisten, haben die eidgenössischen Räte im Sommer 2005 das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verabschiedet. In der Folge hat der Bundesrat eine Vollzugsverordnung erlassen und die Inkraftsetzung per 1. Januar 2008 beschlossen. Der Bund hat den Vollzug zur Bekämpfung der Schwarzarbeit den Kantonen übertragen. Mit dem Erlass einer kantonalen Einführungsgesetzgebung soll das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) als zuständiges Kontrollorgan sowie als Sanktionsbehörde bei festgestellten Vergehen eingesetzt werden. Um den Vollzug des Schwarzarbeitsgesetzes effizient umsetzen zu können, wird das AWA voraussichtlich zwei bis drei zusätzliche Vollzeitstellen benötigen.

Ja zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr
Die UMBAWIKO stimmte ebenfalls mehrheitlich der geänderten ÖV-Gesetzgebung zu. Mit der Teilrevision erfolgt u.a. eine Änderung des Kostenteilers zwischen Gemeinden und Kanton (45/55% statt 50/50%) als Kompensation zur Mehrbelastung der Gemeinden aus dem Mittelschulgesetz (Aufgabenreform) und es wird die Frage geregelt, wann ein Versuchsbetrieb oder Rufbussystem ins kantonale Grundangebot übergeführt werden kann.

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