Balsthal - Genehmigungsverfahren Umfahrungsstrasse Klus sistiert

Solothurn, 26. Juni 2007 - Das Bau- und Justizdepartement (BJD) hat das Amt für Verkehr und Tiefbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beauftragt, die Linienführung der geplanten Umfahrung Klus nochmals zu evaluieren und allenfalls Verbesserungen des aufgelegten Projektes aufzuzeigen.

Ein Teil der öffentlich aufgelegten Umfahrung, nämlich die Sanierung der Thalbrücke mit ausgebautem Kreisel und der 1. Etappe des Umsteigebahnhofs befindet sich zur Zeit in Realisierung. Er konnte vom Regierungsrat vorgezogen genehmigt werden, weil er auch unabhängig von einer Umfahrungsstrasse Sinn macht.

Das BJD ist nun bei der Instruktion der Genehmigung und der Einsprachen zu Handen des Regierungsrates zum Schluss gekommen, dass sich eine nochmalige Überprüfung der Umfahrungsstrasse, insbesondere aus Gründen des Landschaftsschutzes, aufdrängt. Zu diesem Schluss beigetragen haben auch die zu erwartenden bautechnischen Schwierigkeiten im Bereich des Gunten-Flueli und des unterhalb angesiedelten Industrieunternehmens.

Das Departement geht davon aus, dass sich die mit diesem Überprüfungsauftrag verbundene Sistierung des Verfahrens von einem Jahr auch insofern rechtfertigen lässt, als die dargestellte Realisierung der Sanierung der Thalbrücke und des Kreisels (zusammen mit den flankierenden Massnahmen auf der Solothurnerstrasse in der Klus) für die nächsten Jahre eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erwarten lässt.

Eine Realisierung der Umfahrung Klus ist und war ohnehin erst nach der Realisierung des Gesamtverkehrsprojektes Olten (2012) vorgesehen.

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