Bildungsraum Nordwestschweiz: Bildungsdirektoren streben Staatsvertrag an

Aarau, Liestal, Basel, Solothurn, 8. November 2007
Der Regierungsausschuss zieht erste Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Konsultation.
Das Konsultationsverfahren zum Bildungsraum Nordwestschweiz ist abgeschlossen. Das Resultat zeigt, dass die Vorteile einer engeren Zusammenarbeit der vier Kantone allgemein einleuchten und die Schaffung eines gemeinsamen Bildungsraums grösstenteils befürwortet wird. Der Regierungsausschuss beantragt daher den Kantonsregierungen die Ausarbeitung eines Staatsvertrags. Die Ausgestaltung soll in wichtigen Aspekten den in der Konsultation formulierten Vorbehalten Rechnung tragen.

Aufgrund einer ersten Würdigung kommt der Regierungsausschuss (das Gremium der vier Bildungsdirektoren) der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn zum Schluss, dass ein auf staatsvertraglicher Basis geschaffener Bildungsraum auf Zustimmung stösst. Negative Stellungnahmen und Vorbehalte betreffen einzelne Aspekte und können wesentlich berücksichtigt werden. Der Regierungsausschuss kommt daher zum Schluss, dass ein Staatsvertrag erarbeitet werden soll mit folgenden Leitlinien:

  • Das Hauptgewicht liegt auf der Festlegung gemeinsamer pädagogischer Ziele, Grundsätze und Instrumente. Die Harmonisierung dient der Steigerung der Qualität, dazu soll eine Erfolgskontrolle eingerichtet werden.
  • Die vorgesehene pädagogische Strategie erfährt aufgrund der Rückmeldungen aus der Konsultation wichtige Modifikationen. Das Begabungsförderungsprogramm „Bereichern und Beschleunigen“ wird in eine Strategie eingebettet, die die notwendigen Voraussetzungen schafft, um Schulen und Lehrpersonen den Umgang mit der Vielfalt zu ermöglichen und die Funktionsfähigkeit der Regelklasse zu gewährleisten.
  • Die Primarschule und die Sekundarschule werden entsprechend den nationalen Vorgaben harmonisiert. Bei der Sekundarschule bleiben Differenzen betreffend Zeitpunkt des Übertritts ins Gymnasium sowie bei der Binnengliederung bestehen. Die Dauer des Gymnasiums beträgt vier Jahre.
  • Der Bildungsraum fügt sich strukturell und inhaltlich in die Vorgaben der nationalen und sprachregionalen Ebene ein. Er bildet keine Insellösung, sondern fördert eine weitergehende sprachregionale und nationale Harmonisierung.
  • Bei den im Bildungsraum geplanten Entwicklungen werden die Auswirkungen auf die Lehrpersonen mitbedacht.
  • Auf parlamentarischer Ebene wird ein Controlling eingerichtet.
  • Die Mitwirkung der Betroffenen ist gewährleistet.
  • Zum Zeitpunkt, an dem ein Staatsvertrag in die Vernehmlassung geht, liegen die Angaben zu den Auswirkungen auf der kantonalen Ebene samt den notwendigen Gesetzesanpassungen vor.

Orientierung der Öffentlichkeit am 17. Dezember
Der Regierungsausschuss wird seine Schlussfolgerungen in den nächsten Wochen nach Diskussionen mit der Interparlamentarischen Kommission Bildungsraum und mit Vertretungen der Lehrpersonen vertiefen und bereinigen. Am 17. Dezember wird er anlässlich einer Medienkonferenz darüber orientieren, welche Anträge er den vier Kantonsregierungen stellt. Ein Entscheid der Regierungen darüber, ob und in welcher Form ein Staatsvertrag erarbeitet werden soll, ist für Ende Januar 2008 geplant. Eine Vernehmlassung dazu könnte frühestens im Herbst 2008 erfolgen.

Anhang: Ergebnisse der Konsultation Bildungsraum
Die Ergebnisse der Konsultation zum Bildungsraum Nordwestschweiz zeigen, dass die Vorteile eines Bildungsraums Nordwestschweiz allgemein einleuchten und in allen vier Kantonen grösstenteils unbestritten sind. Eine Zusammenarbeit auf Basis eines Staatsvertrags, basierend auf dem so genannten Konvergenzprinzip, findet grösstenteils Zustimmung. Was den Inhalt eines Staatsvertrags betrifft, so wird vereinzelt verlangt, dass vorerst lediglich die Organisation der Zusammenarbeit geregelt werden soll. Andere Konsultationspartner fordern dagegen umgekehrt eine weitestgehende und detaillierte Festlegung. Unbestritten ist die Forderung, dass im Zentrum die inhaltlich-pädagogischen Ziele und nicht die Strukturen stehen sollen.

Gemischte Stellungnahmen zur pädagogischen Strategie
Die Skizze einer Begabungsförderung unter dem Titel „Bereichern und Beschleunigen“ hat Zustimmung, aber auch Kritik erfahren. Während es die einen Konsultationspartner gerade begrüssen, dass das Thema Begabungsförderung einen Schwerpunkt bilden soll, kritisieren namentlich die Lehrerverbände, dass nicht von den tatsächlichen Problemen der Volksschule, die insbesondere aus der wachsenden Heterogenität resultieren, ausgegangen werde. Zudem wird befürchtet, dass die Förderung individueller Bildungsverläufe auf Kosten der Leistungsschwächeren gehe. Schliesslich wird moniert, die pädagogische Strategie sei noch zu wenig konkret. Unbestritten sind die verschiedenen vorgesehenen inhaltlichen und instrumentellen Massnahmen zur Harmonisierung wie Stundentafel und Volksschulabschluss.

Konsens und Differenzen bezüglich Ausgestaltung der Sekundarstufe I
In allen vier Kantonen besteht der Wunsch nach einer harmonisierten, auf den nationalen Vorgaben basierenden Lösung bezüglich Sekundarstufe I. In den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt findet der Grundsatz, wonach der Uebertritt in die Sekundarstufe II sowohl für den allgemeinbildenden als auch für den berufsbildenden Weg zum selben Zeitpunkt erfolgen soll, grosse Zustimmung. Entsprechend stösst das Strukturmodell 8/3/4 mit einer dreijährigen Sekundarstufe I und einem vierjährigen Gymnasium auf hohe Akzeptanz. Im Kanton Solothurn erfolgt der Übertritt ins Gymnasium gemäss der neulich beschlossenen Strukturreform strukturell bereits nach zwei Jahren. Wesentliche Differenzen bestehen bei der Frage, ob die Sekundarschule zweigliedrig oder dreigliedrig geführt werden soll.

Konvergenzprinzip findet Zustimmung
Das Konvergenzprinzip, das jedem Kanton die Umsetzung der gemeinsamen Zielsetzung gemäss eigener Gesetzgebung und gemäss eigenem Zeitfahrplan erlaubt, findet grösstenteils Zustimmung. Vereinzelt kommt die Befürchtung zum Ausdruck, dass der eigene Kanton aufgrund seiner besonderen Situation überfordert sein könnte, ein bestimmtes Ziel des Bildungsraums auch wirklich umzusetzen. Es werden auch politische Blockaden befürchtet. Auf den frühzeitigen Einbezug der Parlamente und der Anspruchsgruppen wird grossen Wert gelegt.

Die einzelnen kantonalen Auswertungen sind einsehbar unter: www.bildungsraum-nw.ch

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