"Ja, aber" zur Revision der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten

Solothurn, 27. November 2007 – Der Regierungsrat unterstützt in seiner Stellungnahme an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) grundsätzlich die Revision der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA). Die Revision wurde notwendig, nachdem auf den 1. November 2006 im Eidg. Umweltschutzgesetz einige zum Teil tiefreichende Änderungen im Altlastenbereich in Kraft getreten waren.

Im Rahmen der Revision des Eidgenössischen Umweltschutzgesetzes, welche am 1. November 2006 in Kraft getreten war, wurden einige grundlegende Anpassungen des Altlastenrechts vorgenommen. Einige dieser Änderungen betrafen auch den Bereich der Abgeltungen des Bundes aus dem eidgenössischen Altlastenfonds ("VASA-Fonds"). So sind künftig Abgeltungen des Bundes an die gesamte Altlastenbearbeitung (Erstellung des Katasters, Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten) möglich.

Für die Altlastenbearbeitung von Schiessanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen Abgeltungen in der Höhe von 40 % der Kosten in Anspruch genommen werden, ebenso für die Altlastenbearbeitung von Siedlungsabfalldeponien. Abgeltungen können bei entsprechenden Voraussetzungen alle nach Altlastenrecht Kostentragungspflichtigen in Anspruch nehmen, natürliche und juristische Personen, Gemeinden und der Kanton.

Die Änderungen auf Gesetzesstufe machen es notwendig, die bereits bestehende Ausführungsverordnung VASA anzupassen. Der Regierungsrat ist mit den neuen Regelungen weitgehend einverstanden, da sie die Voraussetzungen zur Abgeltungsberechtigung aufzeigen und Klarheit in die Abgeltungsverfahren bringen.

Da künftig aufgrund der Ausweitung der Abgeltungsberechtigungen im VASA-Fonds mehr Mittel benötigt werden, sollen auch für Abfälle, welche auf Inertstoffdeponien abgelagert werden, Abgaben erhoben werden, worauf bislang verzichtet worden war. Der Regierungsrat befürchtet, dass damit vermehrt Bauabfälle illegal entsorgt werden und spricht sich deshalb gegen diese Bestimmung aus.

Neben den eigentlichen Ausführungsbestimmungen enthält der Entwurf der revidierten VASA auch Änderungen anderer Verordnungen in den Bereichen Boden-, Altlasten- und Abfallrecht. Der Regierungsrat begrüsst ausdrücklich die Bestrebungen nach kohärenten, widerspruchsfreien Regelungen in diesen eng verwandten Rechtsgebieten. Der vorgelegte Entwurf der revidierten VASA vermag diesbezüglich aber noch nicht ganz zu überzeugen. Der Regierungsrat schlägt deshalb eine Überarbeitung vor.

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