KANTONSRAT: Prämienverbilligung 2008: Höherer Kantonsbeitrag wird abgelehnt

Solothurn, 8. November 2007 – Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) stimmt dem Antrag des Regierungsrates auf Prämienverbilligung im Umfang von knapp 105 Mio. Franken zu. Sorge bereitet der Kommission der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan 2008-2011, der eine deutliche Verschlechterung der Finanzlage vorzeichnet.

Die SP-Fraktion stellte den Antrag, den Anteil des Kantons für die Prämienverbilligung der Krankenkasse auf 100 Prozent zu erhöhen. Der Antrag des Regierungsrates sieht nur 80 Prozent vor. Der SP-Antrag würde für den Kanton eine Kostensteigerung von rund 11.6 Mio. Franken bedeuten. Zwei Drittel der Mitglieder sprachen sich gegen den Antrag der SP aus. Sie argumentierten, dass mit der vom Regierungsrat beantragten Summe von 104.7 Mio. Franken das Ziel des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erreicht werden kann, wonach in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebende Versicherte entlastet werden sollen. Ein weiterer Grund für die Ablehnung war zudem, dass Familien mit Kindern ab Inkrafttreten der Änderung des Steuergesetzes zusätzlich durch höhere Abzüge steuerlich entlastet werden.
Das KVG verpflichtet die Kantone, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen genügende Prämienverbilligungen zu gewähren. Für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung sollen die Prämien bei unteren und mittleren Einkommen zudem um mindestens 50 Prozent verbilligt werden.

Integrierter Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) zeigt düsteres Bild
Besorgt nahm die SOGEKO unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Andreas Eng (FdP, Günsberg), vom IAFP Kenntnis. Gemäss diesem wird der Kanton ab dem Jahre 2010 wieder rote Zahlen schreiben. Die Ursachen dafür liegen einerseits bei den Kostensteigerungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales. Andererseits ist von einem verringerten Wirtschaftswachstum auszugehen. Nicht eingerechnet sind allfällige Mehrkosten durch die KVG-Revision, welche je nach den Beschlüssen der eidgenössischen Räte den Kanton mit bis zu 60 Mio. Franken pro Jahr belasten könnten. Die Kommission ist der Auffassung, dass Regierungsrat und Kantonsrat Massnahmen treffen müssen, um eine Neuverschuldung zu vermeiden.

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