Nein zur Parlamentarischen Initiative "Faire Abstimmungskampagnen"

Solothurn, 27. November 2007 – Der Regierungsrat lehnt in seiner Vernehmlassungsantwort an die Staatspolitische Kommission des Nationalrates den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Mitwirkung der Parteien an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes ab. Die Einräumung kostenloser Sendezeit für politische Radio- und Fernsehspots ist für ihn kein geeignetes Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Die ausgestrahlten Abstimmungsspots würden zwar die Parteien als traditionelle Meinungsträger stärken, dem Grundanliegen würden sie jedoch eher abträglich sein. Der neu geschaffenen Plattform für die Parteien in Druckerzeugnissen der Bundeskanzlei stimmt er aber zu.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass das Ziel der parlamentarischen Initiative, mehr Fairness in den Abstimmungskampagnen zu erlangen, mit dem vorgelegten Entwurf für ein Bundesgesetz über die Mitwirkung der Parteien an der Meinungs- und Willensbildung nicht erreicht wird. Die Abstimmungskämpfe würden in der Folge vermehrt von Interessengruppen geprägt sein, welche genügend Mittel zur Finanzierung der Abstimmungsspots bereitstellen.

Aus diesen Gründen lehnt er das neue Bundesgesetz mit den vorgesehenen Änderungen im Bundesgesetz über die politischen Rechte und im Bundesgesetz über Radio- und Fernsehen vollumfänglich ab.

Er ist der Meinung, dass die offiziellen Abstimmungserläuterungen, welche im Gegensatz zu den Werbebotschaften der Parteien objektiv und sachlich sein müssen, kaum noch Beachtung finden würden, zumal die Behörden keinen Sendeanspruch erhalten und damit ihre Argumente nicht darlegen könnten.

Der neu geschaffenen Plattform für die Parteien in Druckerzeugnissen der Bundeskanzlei stimmt er aber zu.

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