Notariatstrarife - kein Handlunsgbedarf
Solothurn, 25. September 2007 – Der Regierungsrat hält in seiner Vernehmlassungsantwort an den Preisüberwacher, zum Vergleich kantonaler Notariatstarife fest, dass nach Bereinigung der Ergebnisse die Gebühren im Kanton Solothurn im schweizerischen Durchschnitt liegen und sich deshalb keine Massnahmen aufdrängen.
In ihrer Studie hat die Preisüberwachung die Gebühren für die öffentliche Beurkundung von neun verschiedenen Rechtsakten in den Schweizer Kantonen ermittelt und miteinander verglichen. Der Kanton Solothurn rangiert dabei im oberen Mittelfeld. Grund für diesen Wert über dem schweizerischen Mittel sind zum einen die Beurkundungsgebühren der privat tätigen Notare im Bereich Gesellschaftsrecht sowie die Gebühren für die Beurkundung von Inventaren. Bei den letzt erwähnten Gebühren geht der Bericht allerdings von einem unzutreffenden Gebührenrahmen aus. Wird dieser Berechnungsfehler ausgeklammert, liegen die Tarife insgesamt im Kanton Solothurn im schweizerischen Mittelwert.
Verzicht auf spezielle MassnahmenIn seiner Vernehmlassungsantwort macht der Regierungsrat darauf aufmerksam, dass nicht sämtlichen Rechtsakten das gleiche Gewicht zugeteilt werden kann: Beispielsweise wird ein Inventar sehr selten errichtet, weshalb es den hohen Wert des Kantons bei solchen Geschäften zu relativieren gelte. Bezüglich den ebenfalls vergleichsweise hohen Gebühren für die Gründung einer Gesellschaft verweist er auf das im Kanton Solothurn geltende gemischte System: Notarielle Aufgaben können sowohl freiberufliche Notare als auch vom Staat angestellte Beamte in den Amtschreibereien ausüben. Gesellschaftsrechtliche Beurkundungen werden dabei praktisch ausnahmslos durch freiberuflich tätige Notare vollzogen, wobei die Klienten die Möglichkeit hätten, einen Notar mit günstigerem Tarif zu beauftragen.
Insgesamt werden die Gebühren der Amtsnotariate unter dem Aspekt des Kostendeckungsprinzips als gerechtfertigt betrachtet. Aufgrund dieser Ausführungen verzichtet der Regierungsrat zum jetzigen Zeitpunkt auf spezielle Massnahmen, betont aber, dass die Gebührensituation der gesamten Verwaltung ständig nach betriebswirtschaftlichen Kriterien überprüft und bei Bedarf angepasst werden.