Solothurn, Entlastung West: Kostenentwicklung Westumfahrung
Solothurn, 20. September 2007 – Das Bau- und Justizdepartement stellt aufgrund der Berichterstattung in den Medien fest, dass über die Baukostenentwicklung der Westumfahrung Missverständnisse entstanden sind. Die Missverständnisse betreffen die Frage der Teuerung sowie die Folgen der aufgetretenen Schwierigkeiten beim Bau der Aarebrücke.
Die im Mai 2007 bekannt gegebenen Auswirkungen der Teuerung auf die Bausumme basierten auf der Ende 2006 abgeschätzten Teuerungsentwicklung. Die aktuelle Teuerungsprognose berücksichtigt - basierend auf den zwischenzeitlich vorliegenden Teuerungsindices für das Jahr 2006 - die überproportionale Steigerungen der Rohstoff- und Materialpreise. Damit steigt die ursprünglich prognostizierte Teuerung von vier Mio. Franken auf fünf bis sieben Mio. Franken.
Beim Bau der Aarebrücke traten Verzögerungen von sechs bis acht Monaten auf. Die beauftragte Arbeitsgemeinschaft führt diesen Rückstand auf geologische Ursachen zurück und stellt damit verbundene Nachtragsforderungen in der Höhe von sechs Mio. Franken. Zur Zeit werden die Ursachen und die Kostenverantwortung für die Verzögerungen durch die vertraglich festgelegte Schlichtungsstelle untersucht. Der Kanton Solothurn hat sich jedoch im Interesse einer zügigen Fortführung der Bauarbeiten und zur Schadenminderung bereit erklärt, 50 % der Nachtragsforderungen, resp. drei Mio. Franken zu bevorschussen. Diese Kosten sind durch Bankgarantie sichergestellt.
Die prognostizierten Gesamtkosten der Westumfahrung betragen exclusiv Teuerung nach wie vor 95 Mio. Franken, davon ausgehend, dass auch die Schlichtungsstelle die Nachforderungen der Unternehmer als ungerechtfertigt betrachtet.