Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Amt für Zivilstandswesen dem Entwurf der Zivilstandsverordnung zu. Nur bedingt einverstanden ist er mit der Aufhebung von Gebühren.
Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Amt für Zivilstandswesen dem Entwurf der Zivilstandsverordnung zu. Nur bedingt einverstanden ist er mit der Aufhebung von Gebühren.