Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) der Vorlage des Bundesrates zu, die das Besteuerungsrecht von Mäklergebühren im interkantonalen Verhältnis einheitlich dem Wohn-sitz- oder Sitzkanton des Liegenschaftsmäklers zuweisen will.