Der Regierungsrat lehnt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement das Bundes-gesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ab. Dieses hat zum Ziel, Gewinne von Landwirten aus Landverkäufen gleich günstig zu besteuern wie vor einem Urteil des Bundesgerichts von 2011.