Der Regierungsrat ist gegen die Revision des Bundesgerichtsgesetzes. Für ihn ist mit dem überarbeiteten Gesetz zu wenig klar, unter welchen Voraussetzungen das Bundesgericht auf eine Beschwerde eintreten muss.
Der Regierungsrat ist gegen die Revision des Bundesgerichtsgesetzes. Für ihn ist mit dem überarbeiteten Gesetz zu wenig klar, unter welchen Voraussetzungen das Bundesgericht auf eine Beschwerde eintreten muss.