Der Solothurner Regierungsrat lehnt die Revision des Erbrechts teilweise ab. Abgelehnt werden insbesondere Änderungen im Pflichtteilsrecht sowie die Einführung eines Unterhaltsvermächtnisses.
Der Solothurner Regierungsrat lehnt die Revision des Erbrechts teilweise ab. Abgelehnt werden insbesondere Änderungen im Pflichtteilsrecht sowie die Einführung eines Unterhaltsvermächtnisses.