„Die Fläche für die „wasserstadtsolothurn“ lässt sich aus rechtlichen Überlegungen nicht einzonen“. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, welches vom Bau- und Justizdepartement in Auftrag gegebenen worden war.
„Die Fläche für die „wasserstadtsolothurn“ lässt sich aus rechtlichen Überlegungen nicht einzonen“. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, welches vom Bau- und Justizdepartement in Auftrag gegebenen worden war.