März 2016

„wasserstadtsolothurn“ rechtlich nicht realisierbar

  • 03.03.2016

„Die Fläche für die „wasserstadtsolothurn“ lässt sich aus rechtlichen Überlegungen nicht einzonen“. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, welches vom Bau- und Justizdepartement in Auftrag gegebenen worden war.

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