April 2017

Vorbehalte zu den geplanten Änderungen beim Wehrpflichtersatz

  • 04.04.2017

Der Bund will das Wehrpflichtersatzabgabegesetz in verschiedenen Punkten ändern. Wer keinen Wehrdienst leistet, soll beispielsweise neu mindestens 1‘000 Franken Ersatzabgabe leisten, das Abrechnungssystem an sich soll einfacher werden. Der Solothurner Regierungsrat ist nicht mit allen Änderungen einverstanden.

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