Die Neustrukturierung des Asylwesens mit schnelleren Verfahren gilt ab 2019. Der Regierungsrat unterstützt die dafür notwendigen Anpassungen. Er verlangt vom Bund aber auch entsprechende Entschädigungen.
Die Neustrukturierung des Asylwesens mit schnelleren Verfahren gilt ab 2019. Der Regierungsrat unterstützt die dafür notwendigen Anpassungen. Er verlangt vom Bund aber auch entsprechende Entschädigungen.