November 2017

Verordnungen anpassen für schnellere Asylverfahren

  • 28.11.2017

Die Neustrukturierung des Asylwesens mit schnelleren Verfahren gilt ab 2019. Der Regierungsrat unterstützt die dafür notwendigen Anpassungen. Er verlangt vom Bund aber auch entsprechende Entschädigungen.

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