Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Einwohnergemeinde Däniken gegen das Volkswirtschaftsdepartement grösstenteils abgewiesen. Nur in einem Punkt wird die Beschwerde teilweise gutheissen. Das Volkswirtschaftsdepartement hat nach eingehender Prüfung und in Würdigung der speziellen Umstände rund um die Kernkraftwerk Gösgen AG (KKG) entschieden, das Urteil zu anerkennen und nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen.