Die Kantone sollen unter Beachtung der Verfassungsgrundsätze selber bestimmen können, wie ihre Behörden gewählt werden und wie sie die Wahlkreise festlegen. Das Bundesgericht soll dazu keine Vorgaben mehr machen können.
Die Kantone sollen unter Beachtung der Verfassungsgrundsätze selber bestimmen können, wie ihre Behörden gewählt werden und wie sie die Wahlkreise festlegen. Das Bundesgericht soll dazu keine Vorgaben mehr machen können.