Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima liess der Bund die Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz überprüfen. Die entsprechende Verordnung soll nun angepasst werden.
Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima liess der Bund die Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz überprüfen. Die entsprechende Verordnung soll nun angepasst werden.