Kanton und Gemeinden wollen Aufgaben und Kosten im Bereich der sozialen Sicherheit weiter entflechten. Die Einwohnergemeinden sollen neu die Ergänzungsleistungen zur AHV sowie die Pflegefinanzierung übernehmen - der Kanton die Ergänzungsleistungen zur IV sowie die Kosten für die Platzierung Minderjähriger. Dadurch werden Verantwortung und Steuerbarkeit gestärkt.