Der Bund schlägt fünf Verordnungsänderungen vor. Alle Verordnungen betreffen das Umweltrecht, behandeln aber inhaltlich sehr unterschiedliche, voneinander unabhängige Themenbereiche. Der Regierungsrat meldet Vorbehalte an, bei Bestimmungen für kleine Kläranlagen und bei einzelnen Regelungen im Chemikalienrecht.