Die Abgaben und Beiträge im Finanz- und Lastenausgleich unter den Einwohnergemeinden werden jährlich neu bestimmt. Für 2019 legt der Regierungsrat dem Kantonsrat dazu erneut drei Varianten vor.
Die Abgaben und Beiträge im Finanz- und Lastenausgleich unter den Einwohnergemeinden werden jährlich neu bestimmt. Für 2019 legt der Regierungsrat dem Kantonsrat dazu erneut drei Varianten vor.